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Unser M&A-Experte Dr. Heiko Frank, von der WTS Advisory AG antwortet:
Seit der Wiedervereinigung Deutschlands hat es weder ein Krieg noch ein wirtschaftliches oder pandemisches Ereignis geschafft, den Markt für M&A Transaktionen nachhaltig zu beeinflussen. Dies konnte auch Corona nicht ändern. Zu Beginn der Pandemie 2020 wurden die M&A Transaktionen für etwa sechs Monate gestoppt. Während Lieferengpässe sich bis heute auswirken, waren einige Geschäftsmodelle (Asset-light), wie Sicherheitstechnik und digitale Geschäftsmodelle kaum bis gar nicht betroffen und das Transaktionsgeschäft wurde schnell wieder erfolgreich aufgenommen und führte zu einem „All-time-high“ an Transaktionen. Was sich jedoch vor allem auf dem deutschen Markt grundsätzlich geändert hat und die Transaktionen beeinflusst, ist die Inflation.
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Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung: WP / StB Paul Hairbucher, von drei6null Zirch und Partner, kennt die Antwort:
Das Transparenzregister ist ein Unternehmensregister auf Grundlage des Geldwäschegesetzes. Es wurde schon 2017 eingeführt, bisher war es allerdings für die meisten Unternehmen weniger relevant, da die Daten automatisch aus dem Handelsregister, Partnerschaftsregister o.Ä. gezogen wurden und keine gesonderte Meldung notwendig war. Diese Mitteilungsfiktion wurde mit Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes am 01. August 2021 aufgehoben.
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Sanierungsexperte Thomas Planer von Planer & Kollegen antwortet:
Grundsätzlich erscheint die geplante Sanierung des Geschäftspartners professionell vorbereitet, wenn dieser seine Kunden und Lieferanten vorab von der Sanierung in Kenntnis setzt. Sie sollten daher die Sanierungsbemühungen unterstützten.
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Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:
In erster Linie ist darauf zu achten, dass der „Rechteinhaber“ tatsächlich alle zu lizenzierenden Rechte an der geschützten Figur innehat und berechtigt ist, daran Lizenzen zu erteilen. Zunächst ist also zusammen mit dem zukünftigen Lizenzgeber zu klären, welche Rechte an der geschützten Figur existieren, wem sie gehören und in wessen Namen diese Rechte gegebenenfalls eingetragen sind.
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Sascha Leyendecker und Alexander Besser, unsere Experten für Gesellschaft- und Wettbewerbsrecht von HBplusJuS, antworten:
Zunächst ist „Nachhaltigkeit“ nicht legaldefiniert. Die Werbung mit diesem Begriff ist daher wettbewerbsrechtlich nicht unproblematisch. Wie so oft bei verbraucherschützenden Regelungen spielt das Verständnis der „angesprochenen Verkehrskreise“ eine große Rolle: So erwartet der Kunde von einem industriell hergestellten Produkt mit internationaler Lieferkette zwar nicht, dass das Produkt überhaupt keine Umweltbelastungen nach sich zieht, gleichwohl aber einen an den Prinzipien der Ressourcenschonung orientierten Herstellungsprozess.
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Insolvenz- und Haftungsrechtsexperte Hans-Peter Heinemann von Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte antwortet:
Für viele Arbeitnehmer/Innen ist sie eine dringend notwendige Ergänzung zur ohnehin mageren gesetzlichen Rente. Doch was geschieht, wenn das insolvente Unternehmen aus der Insolvenz heraus gekauft wird? Wackelt dann die betriebliche Versorgungszusage? Oder haftet dafür etwa der Erwerber?
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Jörn Steinhauer, unser Experte für Prozessdigitalisierung, kennt die Antwort:
Customer Journey ist ein Begriff aus dem Marketing und bedeutet frei übersetzt soviel wie „Kundenreise”. Er beschreibt die unterschiedlichen Berührungs- beziehungsweise Kontaktpunkte (Touchpoints) einer Person mit einer Marke oder einem Produkt, von der ersten Wahrnehmung bis zu einer potentiellen Kaufentscheidung.
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Unser Experte für Digitalisierung, Christian Popp von Netz16, antwortet:
Grundsätzlich gilt: Der Umzug in die Cloud ist in der Regel so aufwändig, wie die Installation einer neuen Server-Generation. Man nutzt solche Migrationen natürlich ebenfalls dafür, alle Betriebssysteme und Programme auf den neuesten Stand zu bringen. Daher ist es meist nicht nur die reine Verlagerung der Daten, sondern auch die Migration von Betriebssystemen, Rechten und Prozessen.
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Dr. Matthias Walter, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Blue Advisory GmbH und Experte für Prozesse im HR-Umfeld, gibt eine Einschätzung ab:
Unsere Arbeitswelt befindet sich im steten Wandel. Nicht zuletzt durch die fortschreitende Digitalisierung und die Corona-Pandemie finden immer neue und digitale Arbeitsformen Einzug in unseren bisherigen Arbeitsalltag. Mit dem Ziel die Arbeitswelt weiterzuentwickeln und positive Arbeitskulturen zu etablieren, bildet die Bewegung um die sog. „New Work“ ein großes Spektrum an Ideen und Möglichkeiten ab.
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Unsere Expertin für Gesunde Personal- und Organisationsentwicklung, Dr. Michaela Simon, antwortet:
Die Antwort auf diese Frage lautet NEIN.
Führungskräfte sollten sich hüten, Burn-out erkennen oder gar feststellen zu wollen. Denn sie sind keine Therapeuten und keine Ärzte. Was Führungskräfte tun sollten, ist gut und gesund führen. Dazu gehört insbesondere Veränderungen bei Mitarbeitern wahrzunehmen, die auf eine Über- oder auch Unterforderung hinweisen könnten.
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Karl-Heinz Viets, unser Experte für Energiedienstleistungen von den swa, antwortet:
Auf den ersten Blick erscheint die Investition in neue Hardware als der zuverlässigste Weg zu mehr Energieeffizienz. Wir kennen das aus dem privaten Haushalt: Während der Kühlschrank einer früheren Generation noch das Effizienz-Label „C“ trägt, kommen die neuesten Produkte schon mit einem stolzen „A“ daher.
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Markenexperte Marco Trutter von trumedia antwortet:
Hier gilt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist der Einwand berechtigt. Es geht ja nicht nur um die Erkennbarkeit, sondern um die Unverwechselbarkeit von Marken. Über das Markenbild und den damit verbundenen Slogan haben die Unternehmen eine vielschichtige Botschaft mit hohem Aufwand am Markt positioniert, die durch Manipulationen an Schärfe verliert. Insbesondere die Markenwerte sind durch Verfälschungen und Unschärfen gefährdet, wie man an gelegentlichen Ironisierungen oder satirischen Spielereien gut erkennen kann.