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Das waren die Top Fragen an die B4B-Berater 2021
Jahresrückblick 2021

Das waren die Top Fragen an die B4B-Berater 2021

Fotocollage der B4B-Berater. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die Fragen des bayerisch-schwäbischen Mittelstandes beantworten die Experten aus unserem B4B Beraterpool. Diese Themen haben uns in diesem Jahr am meisten beschäftigt.

Corona: „Höhere Gewalt“ als Ausstiegsklausel aus Verträgen?

Insolvenz- und Haftungsrechtsexperte Hans-Peter Heinemann von Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte antwortet:

Die Hürde für eine Vertragsanpassung oder einen Ausstieg aus einem nachteiligen Vertrag ist in der Regel recht hoch. Meistens ist die Zustimmung des Vertragspartners erforderlich. Doch dieser wird das mutmaßlich verweigern, wenn er sich selbst dann schlechter stellen würde. Einen wirtschaftlich schlechten Vertrag eingegangen zu sein, berechtigt nicht zur Auflösung des Vertrages. Fehlkalkulationen fallen in das unternehmerische Risiko. Somit blicken viele Unternehmer in ihre AGB und entdecken vielleicht eine Klausel, die sich mit höherer Gewalt beschäftigt. Hieraus ziehen viele angesichts der Covid-19-Pandemie die Hoffnung auf einen Ausstieg aus einem „schlechten Vertrag“. Kann das gelingen?

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Was zeichnet einen guten Marken-Slogan aus?

Markenexperte Marco Trutter von trumedia antwortet:

Die Entscheidung, in welcher Sprache der Brand-Claim formuliert ist, hängt in erster Linie vor allem vom Zielmarkt ab – auch perspektivisch. Für den internationalen Einsatz ist ein englisch-sprachiger Brand-Claim natürlich hilfreich und sinnvoll, da Deutsch außerhalb der DACH-Region aufgrund der eher recht harten Ausdrucksweise zumindest phonetische Nachteile hat. Dazu kommt der Fakt, dass Englisch einfach viel mehr Menschen – und damit potenzielle Zielgruppen – verstehen oder sogar sprechen. Somit haben Anglizismen sicherlich ihre Daseinsberechtigung, auch wenn vor allem in der Marketingbranche lange Zeit der Irrglaube vorherrschte, jeder Slogan oder Anzeige müsste auf Englisch sein, da es „cool“ und „trendy“ ist und den aktuellen Lifestyle widerspiegelt.

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Kann ich die Quarantäne durch einen Corona-Test verkürzen?

Stefan Klaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Steuerberater Heinz Hielscher von HBplusJuS antworten:

Gesetzliche Grundlage im Fall einer angeordneten Quarantäne in Bayern ist derzeit die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 02.12.2020 zum „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Quarantäne von Kontaktperson der Kategorie 1 und Verdachtspersonen, Isolation positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (AV Isolation)“. Es gibt danach durchaus Fälle, in denen die Quarantäne nach genau festgelegten Zeiträumen im Falle eines negativen Testergebnisses das vorzeitige Ende der Quarantäne rechtlich festlegt.

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 Zurück aus dem Home-Office: Was müssen Führungskräfte beachten?

Unsere Expertin für Gesunde Personal- und Organisationsentwicklung, Dr. Michaela Simon, antwortet:

Für Führungskräfte stellt die aktuelle Situation eine große Herausforderung dar. Sie müssen quasi hybrid führen in einem Umfeld, das höchst volatil, unsicher, komplex und nicht eindeutig ist. Das heißt, es geht auch darum die beiden Welten zu verbinden: klassische-gute-kooperative Führung mit der agilen Führung. Hier haben sich die Grundsätze und Werte der Führung nicht geändert, sondern nur um die technische Online-Komponente und strukturell um das „Nicht hierarchische Element“ erweitert.

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Ist Corona ein guter Zeitpunkt für Umstrukturierungen des Vertriebs?

Unser Experte Dr. Mathias Bauer, Geschäftsführer der Blue Advisory GmbH, antwortet:

Die Veränderungen in den Abläufen wie beispielsweise bei digitalen Produktpräsentationen oder Verkaufsgesprächen per Videokonferenz führen langfristig auch zu strukturellen Veränderungsbedarfen im Vertrieb. Der Außendienst wird mehr und mehr zu einem Inside Sales und wächst dadurch teilweise mit dem Innendienst zusammen. Diese Verschiebung und Anpassung von Kompetenzen und Kapazitäten benötigt einen umfassend stimmigen prozessualen und organisatorischen Rahmen, um reibungslos zu funktionieren.

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Welchen Vorteil haben Progressive Web Apps?

Jörn Steinhauer, unser Experte für Prozessdigitalisierung, kennt die Antwort:

Progressive Web Apps sind eines der vielen Buzzwords der letzten Jahre in der IT. Viele Entwickler und Agenturen versuchen es den Kunden als das heilsbringende Instrument und den einzig richtigen Weg zur Wahrheit zu verkaufen. Per Definition ist eine Progressive Web App (PWA) eine Website, die an sich zahlreiche Merkmale besitzt, die bislang nativen Apps (iOS, Android) vorbehalten waren. Etwas oberflächlich formuliert kann sie auch als Symbiose aus einer responsiven Webseite und einer App beschrieben werden.

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Corona-Impfstoffproduktion: Können Zwangslizenzen helfen?

Experte Dr. Stefan Gehrsitz, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU antwortet:

Das Deutsche Patentgesetz sieht zwei Möglichkeiten hierfür vor, nämlich eine von der Bundesregierung angeordnete Aussetzung des Patentschutzes für Erfindungen, die im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden sollen (§ 13 PatG) sowie eine im § 24 des Patentgesetztes geregelte Zwangslizenz zugunsten eines Unternehmens, wenn ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz vorliegt und das Unternehmen (Lizenzsucher) sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolglos bemüht hat, vom Patentinhaber eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen zur Benutzung der patentieren Erfindung zu erhalten (§ 24 (1) PatG).

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Kundengruppen definieren: Wie gehe ich am besten vor?

Unser Experte für Data Science, Andreas Berghammer von PROCON IT, antwortet:

Das Bilden von Kundengruppen kann im Bereich Machine Learning mit automatisiertem Clustering erreicht werden. Clustering ist hierbei eine Methode aus dem Data Mining und fällt unter die Kategorie des Unsupervised Learning, also unbeaufsichtigtes Lernen. Das bedeutet, dass die Daten nicht manuell mit Kategorien bzw. Gruppen versehen werden müssen, sondern ein Algorithmus automatisiert Kategorien erkennt und die Daten in diese einteilt. Daten in einer Kategorie haben mehr Ähnlichkeit mit weiteren Daten innerhalb derselben Kategorie als in den anderen Kategorien. Somit können Zusammenhänge und Gruppierungen innerhalb der Daten aufgedeckt werden. Gemeinsam mit Experten aus den Fachbereichen müssen hierfür die relevante Datenquellen und Eingangsvariablen definiert werden, um eine solide Grundlage für das Data Mining zu schaffen.

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Macht ein Tax Compliance Management System Sinn?

Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung, Robert Zirch, Partner bei drei6null Zirch & Partner mbB,  antwortet:

Ein Tax CMS ist grundsätzlich für jede Unternehmensgröße geeignet. Gleichwohl stellt sich natürlich die Frage, wie stark ausgeprägt so ein Tax CMS gerade bei kleineren Unternehmen sein sollte. Mit Hilfe eines effektiv eingerichteten Tax CMS sollen Strukturen und Arbeitsabläufe im Unternehmen bewusst kontrolliert und erforderlichenfalls angepasst werden, die steuerliche Auswirkungen haben oder haben können. Damit soll erreicht werden, Rahmenbedingungen für steuerlich korrektes Verhalten und Handeln zu schaffen und zugleich Sensibilität für steuerlich relevante Sachverhalte zu entwickeln. Auf diese Weise werden Steuernachzahlungen und Haftungsrisiken vermeiden oder zumindest verringert. 

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Wie lassen sich Strafzinsen auf das Guthaben vermeiden?

Unser Experte für Finanzen, Markus Leypold von der VR-Bank Handels- und Gewerbebank, antwortet:

Um der Herausforderung der Negativzinsen entgegenzutreten gilt es, insbesondere den kurz- und mittelfristigen, aber auch den langfristigen Liquiditätsbedarf Ihrer Firma zu ermitteln. Durch die Ermittlung des Liquiditätsbedarfs kann ein Bodensatz ermittelt werden, der nicht in der Liquidität vorgehalten werden muss.

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Photovoltaik-Anlagen: Wie wirtschaftlich sind diese noch?

Karl-Heinz Viets, unser Experte für Energiedienstleistungen von den swa, antwortet:

Die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) im Herbst 2020 hat unter den Betreibern für etwas Unruhe gesorgt. Anlass dafür war vor allem die Tatsache, dass die Vergütung für ältere Photovoltaikanlagen sinkt, wenn der Förderzeitraum ausläuft. Wenn sie länger als 20 Jahre in Dienst sind, erhalten ihre Betreiber nicht mehr die bisherige Vergütung. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Betreiber solcher „Ü20-Anlagen“ ihren dort erzeugten Strom weiterhin ins Netz einspeisen dürfen.

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Homeoffice einrichten: Können Unternehmen das fördern lassen?

Dr. Andreas Herch, unser Experte für Digitalisierung, antwortet:

Aktuell gibt es eine Fülle an Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern, die Unternehmen auf ihrem Weg in die digitale Welt unterstützen sollen. Diese Pakete haben ein grundlegendes Ziel gemeinsam: Förderung von Projekten im Rahmen der Digitalisierung. Derzeit gibt es drei relevante Programme, die teilweise auch Überschneidungen haben.

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Kann Sanieren in Eigenverwaltung eine Insolvenz verhindern?

Sanierungsexperte Thomas Planer von Planer & Kollegen antwortet:

Das Eigenverwaltungsverfahren nach § 270 InsO zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass das Ziel ist, das Unternehmen zu sanieren, Arbeitsplätze zu erhalten, stabil in die Zukunft zu gehen. Im Vergleich zur Regelinsolvenz bleibt der Unternehmer selbst weiterhin für alle wesentlichen Maßnahmen zuständig. Er bleibt also weiterhin verfügungsberechtigt über sein Unternehmen. Dem Unternehmer oder Geschäftsführer wird ein gerichtlich bestellter (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt, der für die „Überwachung“ zuständig ist, dessen Zustimmung bei bestimmten Geschäften erforderlich ist. Sämtliche insolvenzrechtlich notwendigen Handlungen erfolgen durch den Unternehmer.

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Welche New-Work Konzepte sind nach Corona gefragt?

Peter Kragler von Kragler Immobilien, Experte für Immobilienfragen, antwortet:

Die vergangenen Monate im Homeoffice haben einige deutliche Schwachstellen offenbart. Neben grundlegenden Problemen der IT-Infrastruktur und Datensicherheit geht ein Arbeitsplatz in den privaten vier Wänden auch mit mehreren persönlichen Herausforderungen einher. So sind die Anforderungen an eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung auch im Homeoffice einzuhalten. Gerade in Städten mit Wohnungsknappheit kann ein reiner Homeoffice-Ansatz für einzelne Mitarbeiter auf Sicht problematisch werden. Zudem lässt sich die menschliche Interaktion „face to face“ nur schwer auf die virtuelle Umgebung übertragen. Dadurch nimmt das Zusammengehörigkeitsgefühl ab und die Identifikation mit dem Unternehmen gerät abhanden. Das wiederum hat negative Auswirkungen auf die langfristige Bindung von Fachkräften.

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KMU: Wie durch „Buy-and-Build“ die Marktmacht steigern?

Unsere M&A-Experten Caspar von Hoensbroech, Analyst, und Dr. Heiko Frank von der FAS AG, antworten:

Gerade in Märkten mit wenigen, beherrschenden Marktspielern stellt sich kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) die Frage, wie sie sich für künftige Herausforderungen aufstellen können. In Wettbewerbsmärkten gelingt es KMUs nur selten, signifikantes Umsatzwachstum und bedeutsame Margenverbesserung zu erzielen. Buy-and-Build ist eine Investitionsstrategie von Finanzinvestoren, die sich aus der Verlagerung der Wertsteigerung von Financial Engineering auf Operational Excellence ergibt. Potential für Wertsteigerung wird nicht nur in der Restrukturierung der Kapitalseite von Unternehmensbilanzen, sondern auch in der Konsolidierung fragmentierter Märkte gesucht.

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Was versteht man eigentlich unter digitalem Marketing?

Unser Experte für digitales Marketing, Hans-Martin Pfeifer, von Pfeifer Marketing, kennt die Antwort:

Zuerst einmal muss man sich die Frage stellen, was überhaupt Marketing ist, denn dieser Begriff wird heutzutage oft in seiner Bedeutung mit Werbung verwechselt. Was viele nicht wissen ist, dass Werbung nur einen Teil des Marketings darstellt. Es ist darauf ausgerichtet, unter Berücksichtigung der Marktentwicklung, die Bedürfnisse von Zielgruppen und Käufer zu erkennen und zu befriedigen. Um die festgelegten Marketingziele zu erreichen, wird mit unterschiedlichen Marketinginstrumenten, den sog. 4 P’s gearbeitet: Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik.

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