B4B-Leserin fragt:
Macht es inzwischen noch wirtschaftlich Sinn, eine Photovoltaik-Anlage neu zu installieren?
Karl-Heinz Viets, unser Experte für Energiedienstleistungen von den swa, antwortet:
Die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) im Herbst 2020 hat unter den Betreibern für etwas Unruhe gesorgt. Anlass dafür war vor allem die Tatsache, dass die Vergütung für ältere Photovoltaikanlagen sinkt, wenn der Förderzeitraum ausläuft. Wenn sie länger als 20 Jahre in Dienst sind, erhalten ihre Betreiber nicht mehr die bisherige Vergütung.
Strom darf weiterhin ins Netz eingespeist werden
Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Betreiber solcher „Ü20-Anlagen“ ihren dort erzeugten Strom weiterhin ins Netz einspeisen dürfen. Netzbetreiber müssen diesen Solarstrom abnehmen und eine Vergütung dafür bezahlen. Ihre Höhe hängt vom Börsenpreis des Stroms ab. Im Fall von PV-Anlagen nennt sich die entsprechende Kennzahl „Jahresmarktwert Solar“. Er belief sich in jüngster Zeit auf einen Betrag zwischen 2,5 und 4,5 Cent je Kilowattstunde.
Bedarf an umweltfreundlich erzeugtem Strom wächst
Entgegen allen Unkenrufen bleiben Solaranlagen also „im Geschäft“. Das gilt nicht nur für Alt-Anlagen, sondern auch für neue Installationen. Denn der Bedarf an umweltfreundlich erzeugten Strom wächst. Ein Beispiel dafür sind die Ladestellen für Elektro-Fahrzeuge. Hier hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit genaue Vorschriften erlassen, bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang solche Ladestationen zu installieren sind. In Wohnanlagen zum Beispiel könnte dafür der Einsatz von „Eigenstrom“ aus PV-Anlagen vorteilhaft sein, eine sehr wirtschaftliche Form der Nutzung.
Vorhaben muss individuell betrachtet werden
Mit dem Fortschritt von Gesetzen und Regelungen, die sich mit Erneuerbaren Energien befassen, wächst allerdings auch der Bedarf nach einer individuellen, differenzierten Betrachtung jedes Vorhabens. Denn je nach Unternehmen, Branche und Verbrauch können schon kleine Abweichungen, in die eine oder andere Richtung, den Unterschied ausmachen zwischen „lohnt sich“ und „lohnt sich nicht“. Insbesondere dort, wo steuerliche Fragen berührt sind oder verbrauchsabhängige Abgaben, lohnt es sich auf jeden Fall, das Vorhaben frühzeitig mit externen Experten durchzusprechen und durchzurechnen.
Sie haben Rückfragen an Karl-Heinz Viets, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.
B4B-Leserin fragt:
Macht es inzwischen noch wirtschaftlich Sinn, eine Photovoltaik-Anlage neu zu installieren?
Karl-Heinz Viets, unser Experte für Energiedienstleistungen von den swa, antwortet:
Die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) im Herbst 2020 hat unter den Betreibern für etwas Unruhe gesorgt. Anlass dafür war vor allem die Tatsache, dass die Vergütung für ältere Photovoltaikanlagen sinkt, wenn der Förderzeitraum ausläuft. Wenn sie länger als 20 Jahre in Dienst sind, erhalten ihre Betreiber nicht mehr die bisherige Vergütung.
Strom darf weiterhin ins Netz eingespeist werden
Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Betreiber solcher „Ü20-Anlagen“ ihren dort erzeugten Strom weiterhin ins Netz einspeisen dürfen. Netzbetreiber müssen diesen Solarstrom abnehmen und eine Vergütung dafür bezahlen. Ihre Höhe hängt vom Börsenpreis des Stroms ab. Im Fall von PV-Anlagen nennt sich die entsprechende Kennzahl „Jahresmarktwert Solar“. Er belief sich in jüngster Zeit auf einen Betrag zwischen 2,5 und 4,5 Cent je Kilowattstunde.
Bedarf an umweltfreundlich erzeugtem Strom wächst
Entgegen allen Unkenrufen bleiben Solaranlagen also „im Geschäft“. Das gilt nicht nur für Alt-Anlagen, sondern auch für neue Installationen. Denn der Bedarf an umweltfreundlich erzeugten Strom wächst. Ein Beispiel dafür sind die Ladestellen für Elektro-Fahrzeuge. Hier hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit genaue Vorschriften erlassen, bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang solche Ladestationen zu installieren sind. In Wohnanlagen zum Beispiel könnte dafür der Einsatz von „Eigenstrom“ aus PV-Anlagen vorteilhaft sein, eine sehr wirtschaftliche Form der Nutzung.
Vorhaben muss individuell betrachtet werden
Mit dem Fortschritt von Gesetzen und Regelungen, die sich mit Erneuerbaren Energien befassen, wächst allerdings auch der Bedarf nach einer individuellen, differenzierten Betrachtung jedes Vorhabens. Denn je nach Unternehmen, Branche und Verbrauch können schon kleine Abweichungen, in die eine oder andere Richtung, den Unterschied ausmachen zwischen „lohnt sich“ und „lohnt sich nicht“. Insbesondere dort, wo steuerliche Fragen berührt sind oder verbrauchsabhängige Abgaben, lohnt es sich auf jeden Fall, das Vorhaben frühzeitig mit externen Experten durchzusprechen und durchzurechnen.
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