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Der Landkreis Günzburg hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenzwert von 200 überschritten. Daher entfällt ab dem 20.04.21 für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe die Möglichkeit von „Click & Meet“ mit negativem Test. Die Corona-Testung bleibt jedoch weiterhin empfohlen. Der Landkreis Günzburg hat aktuell zwei Corona-Testzentren. Dort werden sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests abgenommen. Um die zwei Testzentren nicht zu überlasten, hat sich der Landkreis Günzburg entschlossen, weitere Testkapazitäten zu schaffen. Seit dem 26. März ist der sogenannte „Test-Bus“ unterwegs.
Umsetzung bestimmter Schutz- und Hygienekonzepte
Die Abholung vorbestellter Waren nach dem Prinzip „Click & Collect“ ist jedoch weiterhin auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Hierfür gilt Paragraph 12 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, 3 und 4 der 12. BayIfSMV entsprechend mit der Maßgabe, dass im Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Von dieser Regelung weiterhin ausgenommen sind die bedarfsnotwendigen Ladengeschäfte, die unverändert und unabhängig von der Inzidenz geöffnet sind.
Diese Dienstleisungen sind weiterhin möglich
Weiterhin ist auch die Öffnung körpernaher Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind wie beispielsweise Friseure, Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Terminreservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für das Personal möglich.
Bereits Anfang März wurde ein schrittweise einzuleitender Öffnungsplan beim Corona-Gipfel beschlossen. Trotz der aktuellen Krise hat der Arbeitsmarkt außerdem im März eine Frühjahrsbelebung erfahren, die dafür gesorgt hat, dass die Arbeitslosenzahlen gesunken sind.