Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Bund und Länder haben sich bei einer Konferenz am 3. März auf eine Lockerung der Corona-Maßnahmen geeinigt. Der dabei aufgestellte Plan beinhaltet schrittweise Öffnungen, die jedoch vom regionalen Infektionsgeschehen und der jeweiligen Inzidenz abhängig sind.
Erster Öffnungsschritt: Friseure, Schulen, Kitas
Die erste Stufe im Öffnungsplan ist bereits erreicht. Hier handelt es sich um die – je nach Bundesland in unterschiedlichem Maße – Öffnung von Schulen, Fahrschulen, Kitas, Friseuren unter den jeweiligen regionalen Anpassungen. Dieser Schritt ist am 1. März in Kraft getreten. Eine Woche später geht es dann mit den Maßnahmen bereits weiter.
Zweiter Öffnungsschritt: Buchhandel und Gartenmärkte
Ab Montag, den 8. März dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte mit einer Begrenzung der Kundenzahl öffnen – abhängig von der Verkaufsfläche müssen pro Kunde zehn oder zwanzig Quadratmeter zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen Dienstleistungen wie beispielsweise die Kosmetik ab diesem Tag auch wieder öffnen.
Dritter Öffnungsschritt: Einzelhandel, Museen, Zoos
Am selben Tag – also ebenso am 8. März – treten Öffnungen in Kraft, die sich je nach Inzidenz unterscheiden. In Landkreisen mit einem Wert von unter 50 öffnet der Einzelhandel mit einer Begrenzung der Kundenzahl. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, wird diese Begrenzung strenger, außerdem ist dann sogenanntes Terminshopping vorgesehen. Das bedeutet, dass Kunden ein Geschäft nur nach vorheriger Terminabsprache besuchen dürfen.
Auch die Öffnung on Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten ist ab diesem Datum möglich. Über einer Inzidenz von 50 ist ein Besuch allerdings nur mit Termin möglich. Sport im Freien soll ab diesem Datum mit bis zu zehn Personen erlaubt sein - allerdings nur ohne Körperkontakt. Steigt die Inzidenz über 50, dürfen nur fünf Personen aus zwei Haushalten daran teilnehmen.
Vierter Öffnungsschritt: Außengastronomie, Theater und Kontaktsport
14 Tage später, also frühestens am 22. März gilt bei einer Inzidenz unter 50: Außengastronomie darf öffnen, Theater beziehungsweise Opern sowie Kinos ebenfalls und Sport darf innen ohne Kontakt ausgeübt werden – für draußen gilt, dass sogar Kontaktsport erlaubt ist. Ist die Inzidenz jedoch zwischen 50 und 100 werden die Schritte angepasst. Dann ist all das nur mit einem tagesaktuellen Schnelltest möglich.
Fünfter Öffnungsschritt: Freizeitveranstaltung und Kontaktsport innen
Wiederrum mindestens 14 Tage danach, also frühestens ab 5. April sind bei einer Inzidenz unter 50 Freizeitveranstaltungen im Freien mit maximal 50 Teilnehmenden erlaubt. Auch der Kontaktsport innen ist dann wieder möglich. Ist die Inzidenz jedoch zwischen 50 und 100 gilt: im Einzelhandel nur ein Kunde je nach Verkaufsfläche und Kontaktsport nur im Außenbereich.
Weitere Öffnungsschritte
In der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März soll über weitere Schritte diskutiert werden. Hierbei sollen Schlagwörter wie Reisen, Hotels und Veranstaltungen eine Rolle spielen.
Diese Lockerungen gelten für Ihren Landkreis
Im der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz aktuell bei 54,8 und im Landkreis bei 48,5. Der Landkreis Aichach-Friedberg verzeichnet dahingegen eine Inzidenz von 24,5. Im Landkreis Dillingen liegt die Inzidenz bei 22,78 und im Donau-Ries bei 14,9. In Günzburg zeigt der Inzidenzwert 53,5 und in Neu-Ulm 56,5. Lindau liegt aktuell bei 70,7 während Memmingen 61,2 verzeichnet. In Kempten liegt die Inzidenz bei 27,5 und in Kaufbeuren mit 27 nur leicht darunter.