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Mit dem Hochschulrahmenvertrag soll die Zukunft der Hochschulen in Bayern verändert werden. Die Rahmenvereinbarung wurde vom bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und den bayerischen Hochschulen unterzeichnet. In der Vereinbarung sind die übergeordneten Ziele der Wissenschaftspolitik und der Hochschulfinanzierung von 2023 bis 2027 festgelegt. Neben dieser Vereinbarung wird es ebenfalls bilaterale Hochschulverträge geben, die die individuellen Ziele für jede Hochschule definieren. Durch das neue Gesetz sollen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und Universitätsklinika in Bayern mehr Freiräume und Eigenverantwortung erlangen.
Die bayerischen Hochschulen hätten durch ihre Anwendungsorientierung und Innovationskraft Bayern als Wissenschaftsstandort in den letzten Jahren entscheidend nach vorne gebracht, wie Prof. Dr. Uta M. Feser, Präsidentin der Hochschule Neu-Ulm sagt. „Mit der neuen Vereinbarung liegt nach intensiven Gesprächen nun eine gemeinsame getragene Grundlage dafür vor, an diesen Erfolg anzuknüpfen und die Attraktivität unserer Hochschulen weiter zu erhöhen“, erklärt Feser.
Die neue Rahmenvereinbarung beinhaltet drei zentrale Handlungsfelder und sieben Querschnittfelder, die die Leitlinien für die Hochschulen bilden. Die drei Handlungsfelder sind „Studium und Lehre, Weiterbildung“, „Forschung“ und „Wirkung in die Gesellschaft und Transfer“. Im ersten Feld soll die Attraktivität und Qualität von Studium und Lehre sowie der Ausbau innovativer Lehrformate weitergebracht werden. Das zweite Feld zielt auf einen Ausbau des Forschungserfolgs und eine Stärkung der Forschungsreputation ab. Im dritten Feld sollen Gründungsaktivitäten und Wissenschaftskommunikation vorangetrieben werden. Die Querschnittsfelder thematisieren Bereiche wie Internationalisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Die Leistungen der Hochschulen sollen zukünftig außerdem in allen Feldern geprüft werden.