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Workation: So gelingt das rechtssichere Arbeiten unter Palmen
Arbeitsrecht

Workation: So gelingt das rechtssichere Arbeiten unter Palmen

Bei einer Workation gilt es rechlich einiges zu beachten. Foto: stock.adobe.com / Girts
Bei einer Workation gilt es rechlich einiges zu beachten. Foto: stock.adobe.com / Girts

Arbeiten unter Palmen klingt verlockend, doch die sogenannte „Workation“ birgt rechtliche Tücken. Was Unternehmen und Beschäftigte wissen müssen.

Arbeiten am Strand mit Blick aufs Meer gilt für viele als Inbegriff von Freiheit im Arbeitsleben. Doch eine Workation – die Verbindung von Arbeit und Urlaub im Ausland – ist rechtlich gesehen eine Form des mobilen Arbeitens. „Wichtig ist, dass sich Unternehmen und Beschäftigte der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sind, um Stolpersteine zu vermeiden und eine reibungslose Arbeitsweise sicherzustellen“, erklärt Eva Schönmetzler aus dem Beratungszentrum Recht & Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Eine vertragliche Vereinbarung könne Missverständnisse und rechtliche Probleme vermeiden.

Anspruch auf Arbeiten im Ausland?

Beschäftigte haben prinzipiell keinen Anspruch auf eine Workation. Sie erfordere immer die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers. „Grundsätzlich bleibt der Arbeitsvertrag auch bei einer Workation bestehen, da es sich hierbei nicht um eine Urlaubs- oder Freizeitphase handelt, sondern um eine reguläre Arbeitsphase an einem anderen Ort“, so Schönmetzler. Ob die deutschen Arbeitszeitregelungen und arbeitsrechtlichen Pflichten weiterhin gelten, hänge von Dauer und Ort des Aufenthalts ab.

Bei längeren Einsätzen im Ausland können zudem steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten entstehen. „Es sollte zwingend geprüft werden, ob Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern bestehen“, rät die Expertin.

Wie steht es um Versicherungs- und Datenschutz?

Auch während einer Workation gilt in der Regel der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung unter der Voraussetzung, die Bedingungen des deutschen Unfallversicherungsrechts sind erfüllt. Dies sollte mit dem Versicherungsträger geklärt werden. „Bei einer Workation gelten meist die gleichen Maßstäbe wie beim mobilen Arbeiten im Inland. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit im engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht“, beteuert Schönmetzler.

Zudem gelten im Ausland die gleichen Datenschutzanforderungen wie zuhause. Unternehmen sollten klare Vorgaben zur Datensicherheit machen, VPN-Verbindungen nutzen und sichere Kommunikationskanäle vorgeben, um Bußgelder und Haftungsfragen zu vermeiden.

Wenn sich die Urlaubshitze in das Büro einschleicht, verweist Schönmetzler ebenfalls auf Rechte und Pflichten für Unternehmen.

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