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Rechtslage: Das ändert sich für Unternehmer und ihre Beschäftigten in Augsburg 2025
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Rechtslage: Das ändert sich für Unternehmer und ihre Beschäftigten in Augsburg 2025

Symbolbild Augsburger Rathaus von oben. Auf die Menschen in Augsburg kommen zum Jahreswechsel einige Veränderungen zu.
Archiv-/Symbolbild. Auf die Menschen in Augsburg kommen zum Jahreswechsel, rechtlich gesehen, einige Veränderungen zu. Foto: Ulrich Wagner

Von der E-Rechnung hin zu Einreiseregelungen: Ab 2025 gibt es wieder einige rechtliche Neuerungen, die Unternehmen und ihre Beschäftigten betreffen. Was es jetzt zu beachten gibt, erklärt das Team der IHK Schwaben.

Digital statt Papier: Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen eingeführt. „Der neue Standard ist ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung der Geschäftsprozesse für Unternehmen“, sagt Simion Berg aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Die Unternehmen müssen Rechnungen bei Geschäftstransaktionen künftig in einem standardisierten Format empfangen.

Barrierefreiheitsgesetz ab Juni

Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird 2025 auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Im Juni tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, vorwiegend digitaler Art, diese so auszugestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. „Mit diesem Gesetz, das EU-Recht umsetzt, soll allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Das schließt Menschen mit Behinderung ebenso ein wie ältere Personen oder Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien“, erläutert IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler. Das Gesetz gilt unter anderem für Mobiltelefone, Hardwaresysteme, Webseiten, Apps, elektronische Ticketdienste oder Bankdienstleistungen. Gefordert wird beispielsweise, dass bei diesen Produkten eine Vorlesefunktion integriert wird. Für andere Geräte wie Selbstbedienungsterminals oder Geldautomaten gelten Übergangsfristen.

Neue Vorschriften zur Verpackung

Mit der europäischen Verpackungsverordnung und dem nationalen Verpackungsgesetz soll Verpackungsmüll vermieden werden. Für Hersteller, wie von PET-Flaschen, bedeutet das: Ab 2025 dürfen sie diese Flaschen nur in Umlauf bringen, wenn diese zu 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. Außerdem müssen ab dem kommenden Jahr verschiedene Verpackungen kompostierbar sein, zum Beispiel Tee- oder Kaffeebeutel, auch Verpackungen von Einzelportionseinheiten für Kaffee- oder Teesysteme oder Aufkleber auf Obst und Gemüse.

Höherer gesetzlicher Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs. „Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze“, sagt der Arbeitsrechtsexperte der IHK Schwaben, Jonathan Wehrstein. Damit liegt die Minijob-Grenze ab Januar 2025 bei 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.672 Euro.

Steigende CO₂-Steuer

Brennstoffe wie Erdgas, Diesel oder Benzin werden im neuen Jahr teurer. Grund ist der CO₂-Preis, der 2025 steigt. Seit 2021 gilt die CO₂-Bepreisung. Ab 2025 müssen 55 Euro je Tonne bezahlt werden. Unmittelbar betroffen davon sind unter anderem Importeure von Brennstoffen, Hersteller von Treibstoffen oder Großhändler. Doch auch wenn nicht jedes Unternehmen die entsprechenden Zertifikate erwerben muss – die Kosten werden auf die Energie- und Kraftstoffpreise umgelegt, sodass viele Betriebe und Verbraucher die Auswirkungen zu spüren bekommen. „Die CO₂-Bepreisung hat erheblichen Einfluss auf die Energiekostenstruktur der Unternehmen“, sagt Peter Stöferle, Mobilitätsexperte der IHK Schwaben. „Insbesondere energieintensive Betriebe oder Logistiker sind betroffen.“

Verpflichtende Ladeinfrastruktur für E-Autos

Wer ein gewerbliches Gebäude, ein Hotel oder ein Geschäft mit größerem Parkplatz hat, muss ab dem kommenden Jahr Ladeinfrastruktur für E-Autos vorhalten. So sieht es das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) vor. Demnach muss nach dem 1. Januar 2025 jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. „Es gibt aber auch Ausnahmen“, erläutert die IHK-Expertin Dr. Kristin Wirth. Ist das Nichtwohngebäude im Eigentum eines kleineren und mittleren Unternehmens (KMU) und wird das Gebäude auch überwiegend von diesem selbst genutzt, greift das Gesetz nicht.

Mehr Lohn für Auszubildende

Gute Nachrichten für alle Azubis: Die Mindestausbildungsvergütung steigt auf 682 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz bringt 2025 weitere Veränderungen im Bereich der beruflichen Bildung mit sich: So können sich Beschäftigte berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung erworben wurden, leichter feststellen und bescheinigen lassen. Außerdem ist es künftig möglich, dass einzelne Teile der Ausbildung digital und mobil durchgeführt werden. „Allerdings nur, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben und die Ausbildungsinhalte dafür geeignet sind“, betont IHK-Ausbildungsexperte Dr. Christian Fischer.

Elektronische Einreisegenehmigung nach Großbritannien

Egal, ob Geschäftsreise oder privater Urlaub: Staatsangehörige fast aller EU-Staaten, darunter auch Deutschland, die nach Großbritannien reisen, benötigen ab dem 2. April 2025 neben dem Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung. Dazu muss vorab eine sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragt werden. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem ESTA-System, das viele USA-Reisende bereits kennen.

Kennzeichnung von Produkten

Die Übergangsfrist, die Online-Händlern im Rahmen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gewährt wurde, endet im Dezember 2024. Online-Plattformen müssen ab dann ebenfalls prüfen, ob ihre Produkte richtig gekennzeichnet sind und neben der Anschrift des Herstellers auch dessen elektronische Adresse, etwa die E-Mail-Adresse, tragen. So können Verbraucher direkt Kontakt aufnehmen.

Cyber Resilience Act tritt in Kraft

Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, bringt aber auch Risiken mit sich. Mit neuen Regelungen, die Unternehmen, Verbraucher, aber auch Beschäftigte betreffen, will man diesen begegnen. So tritt der Cyber Resilience Act (CRA), der ab Ende 2024 gilt, bis 2027 stufenweise in Kraft. Er soll bei Produkten, die digitale Elemente enthalten, für mehr IT-Sicherheit sorgen. Die CRA-Regeln gelten sowohl für Verbraucherprodukte wie Smartphones oder digitales Spielzeug als auch für komplexe High-End-Anwendungen in der Industrie.

Berücksichtigung digitaler Anwendungen

Auch die neue Maschinenverordnung enthält Regelungen, mit denen den Anforderungen an digitale Anwendungen Rechnung getragen wird. Hintergrund ist, dass durch die Fortschritte bei der Digitalisierung neue Regelungen, etwa bei der Mensch-Roboter-Zusammenarbeit oder bei autonomen Maschinen und Fernüberwachungsstationen, nötig sind. „Bei der Maschinenverordnung gilt eine zweijährige Übergangsfrist bei der Umsetzung. Wir empfehlen jedoch, sich schon jetzt mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen“, sagt Georg Muschik.

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