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Wenn das Büro zur Sauna wird, hilft kein Wunsch nach „Hitzefrei“. Auch bei über 30 Grad und strahlender Sonne gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch darauf, den Arbeitstag am Badesee zu verbringen. „Der Gesetzgeber sieht Hitzefrei am Arbeitsplatz nicht vor“, stellt Eva Schönmetzler, Rechtsexpertin der IHK Schwaben, klar.
Doch tatenlos zusehen dürfen Unternehmen auch nicht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt klare Richtwerte vor: Übersteigt die Temperatur im Arbeitsraum dauerhaft 26 Grad, sollen Firmen Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen. Wird es wärmer als 30 Grad, sind sie sogar verpflichtet, aktiv gegenzusteuern.
Die Palette möglicher Maßnahmen reicht dabei von simplen Lösungen wie Ventilatoren oder Eispause bis zu baulichen Veränderungen oder flexibleren Arbeitszeiten. „Wenn die Temperaturgrenze trotz aller Bemühungen überschritten wird, dürfen die Beschäftigten trotzdem nicht einfach nach Hause gehen“, warnt Schönmetzler.
Gerade Unternehmen mit Spielraum in der Organisation sollten jetzt über Anpassungen nachdenken. Arbeitszeitkonten und Gleitzeitmodelle könnten helfen, den Tagesablauf so zu entzerren, dass zumindest ein heißer Nachmittag frei bleibt. „Insbesondere Unternehmen, die ihren Betriebsablauf flexibel gestalten können, könnten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten zu nutzen“, empfiehlt Schönmetzler. So dass vielleicht doch ein Nachmittag am See oder Pool möglich ist. Und auch ein Tischventilator oder ein Eis könnten dazu beitragen, dass Beschäftigte einen kühlen Kopf bewahren. Damit lässt sich der Spagat schaffen: Produktivität sichern – und dabei die Hitze erträglicher machen.