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Wer entscheidet künftig über Windkraft in der Region?
Erneuerbare Energien

Wer entscheidet künftig über Windkraft in der Region?

Landrat Martin Sailer will sich für eine stärkere kommunale Planungshoheit bei der Windkraft einsetzen. Fotoquelle: Landratsamt Augsburg
Landrat Martin Sailer will sich für eine stärkere kommunale Planungshoheit bei der Windkraft einsetzen. Fotoquelle: Landratsamt Augsburg

Der Regionale Planungsverband Augsburg berät über ein Teilflächenziel für Windkraft. Welche Projekte betroffen wären und welche Chancen Landrat Sailer erkennt.

In seiner nächsten Sitzung wird der Regionale Planungsverband Augsburg einen Antrag auf Feststellung des sogenannten Teilflächenziels für Windenergieanlagen diskutieren. Der Vorstoß gehe auf Landrat Martin Sailer zurück. Ziel sei es, eine geordnete, transparente und akzeptanzfördernde Steuerung des Windkraftausbaus zu ermöglichen.

Wir stehen vor der Herausforderung, den Ausbau der Windkraft entschlossen voranzubringen – aber mit Augenmaß und Rücksicht auf unsere Landschaft sowie mit dem klaren Ziel, die Menschen vor Ort mitzunehmen“, betont Landrat Sailer. „Dazu brauchen wir klare Regeln – und die schaffen wir mit diesem Beschluss.“

Diese gesetzliche Vorgaben gelten bis 2027 und 2032

Die gesetzliche Verpflichtung des Bundes bilde das Leitmotiv des Antrags, wonach in Bayern bis spätestens Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Flächen für die Windkraft ausgewiesen sein müssen. Bis Ende 2032 soll der Wert auf 1,8 Prozent ansteigen.

Wenn das regionale Flächenziel erreicht und vom zuständigen Planungsverband offiziell festgestellt wird, soll die bisherige gesetzliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nicht mehr gelten. Dadurch wäre ein Bau von Windrädern außerhalb ausgewiesener Flächen nur noch unter strengeren Voraussetzungen möglich. „Ohne eine solche Steuerung läuft die Region Gefahr, dass Windkraftanlagen künftig auch dort gebaut werden, wo sie dem Landschaftsbild oder dem Naturraum massiv schaden könnten“, äußert Sailer.

Welche Auswirkungen hat das auf Projekte?

Das Teilflächenziel soll durch die Summe bereits bestehender Konzentrationsflächen aus kommunalen Flächennutzungsplänen erreicht werden. Für laufende Projekte hätte das unmittelbare Auswirkungen:

Gestärkt würde etwa das interkommunale Bürgerwind-Projekt „Rohrholz“ der Gemeinden Kühlenthal, Ehingen und Buttenwiesen, da es durch die kommunale Planung gedeckt ist.

Betroffen wäre hingegen der privat initiierte Windpark Ottilienberg im Bereich Wertingen, Meitingen und Biberbach, der nach einer Feststellung des Teilflächenziels nicht mehr privilegiert zulässig wäre. Gemeinden müssten in solchen Fällen aktiv eigene Sondergebiete ausweisen.

Rückkehr der Planungshoheit in die Kommunen?

„Wir wollen die Planungshoheit dorthin zurückgeben, wo sie hingehört: in die Kommunen“, erklärt Sailer. „Wenn eine Gemeinde Windkraft will, dann soll sie die Möglichkeit haben, aktiv zu planen. Wenn sie keine möchte, sollen ungesteuerte Entwicklungen verhindert werden können.“

Warum sensible Gebiete im Fokus stehen

Besonders im Naturpark Augsburg – Westliche Wälder sieht Sailer Handlungsbedarf. Dort sollen zahlreiche Projektplanungen laufen, die ohne Steuerung den Naturpark-Status gefährden könnten. Der Antrag auf Feststellung des Teilflächenziels soll Zeit gewinnen und die Grundlagen mit Beteiligung der Öffentlichkeit weiterentwickeln.

Der Regionale Planungsverband habe bereits mehr als 1.000 Stellungnahmen aus der ersten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten. „Mit dem jetzigen Schritt wird es ermöglicht, diese Rückmeldungen gründlich auszuwerten, ohne durch immer neue Windkraftanträge weiter unter Druck zu geraten“, betont Sailer. So entstehe Planungssicherheit für Investoren, Bürgerinnen und Bürger sowie für Natur- und Kulturlandschaft.

Wie geht es weiter?

Der Antrag an den Regionalen Planungsverband wird am Mittwoch, 17. September 2025, im zuständigen Gremium behandelt. Sailer geht davon aus, dass das Teilflächenziel mit den vorliegenden kommunalen Planungen bereits erfüllt werden kann. Eine offizielle Feststellung könnte somit zeitnah erfolgen.

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