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Stromwechsel bei Umzug neu geregelt
Gesetzesänderung

Stromwechsel bei Umzug neu geregelt

Wichtige Neuerung ab 6. Juni: Wer umzieht muss sich zwei Wochen vor Aus- oder Einzug bei seinem Stromanbieter ab- oder anmelden.
Wichtige Neuerung ab 6. Juni: Wer umzieht muss sich zwei Wochen vor Aus- oder Einzug bei seinem Stromanbieter ab- oder anmelden. Foto: swa / Martin Augsburger

Ab dem 6. Juni muss der Strom bei einem Umzug rechtzeitig umgemeldet werden – sonst kann es teuer werden. Was Betroffene wissen müssen.

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine rechtliche Neuregelung in Kraft, die alle betrifft, die umziehen: Stromversorger dürfen künftig keine rückwirkenden An-, Ab- oder Ummeldungen mehr durchführen. Wer den Aus- oder Einzug nicht rechtzeitig meldet, riskiert zusätzliche Kosten, selbst, wenn der Strom schon von jemand anderem genutzt wird. Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück und wird von der Bundesnetzagentur umgesetzt.

swa: Frühzeitig melden, sonst droht doppelte Zahlung

Sowohl Aus- als auch Einzüge müssen spätestens 14 Werktage vor dem Umzugstermin beim Stromversorger gemeldet werden. Wird diese Frist versäumt, bleibt der bisherige Vertrag zunächst bestehen, mit allen Kostenfolgen. Laut den Stadtwerken Augsburg (swa) bedeutet das: Der bisherige Mieter zahlt weiter für Strom, auch wenn er die Wohnung schon verlassen hat und der Verbrauch vom Nachmieter stammt. Rückwirkende Korrekturen, wie bisher bis zu sechs Wochen möglich, sind künftig ausgeschlossen.

Auch beim Einzug ist eine rechtzeitige Anmeldung Pflicht

Nicht nur das Abmelden ist wichtig, auch der Einzug in die neue Wohnung muss rechtzeitig angekündigt werden. Wer das versäumt, wird automatisch zum teuren Grundversorgungstarif beliefert. Bei fristgerechter Anmeldung hingegen kann der gewünschte Tarif gewählt werden. Die Stromkosten ab Einzug können dem Vormieter oder Eigentümer angelastet werden, wenn keine rechtzeitige Anmeldung erfolgt.

Ab 2026 soll die Regelung zusätzlich auch für Gasverträge gelten.

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