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Die Augsburger Innenstadt verzeichnet eine weiterhin hohe Passantenfrequenz. Der stetige wachsende Onlinehandel und allgemeine Konsumzurückhaltung stellen jedoch große Herausforderungen für viele Gewerbetreibende dar. Im Rahmen einer einjährigen Pilotphase hat die Stadt Augsburg gemeinsam mit dem Innenstadtgewerbebeitrat (IGB) Lockerungen erarbeitet, die die Nutzung des öffentlichen Raums betreffen und damit den Herausforderungen des Einzelhandels entgegenwirken sollen.
Ein Hauptanliegen der Maßnahmen für Gewerbetreibende bildet die erleichterte Beantragung von Aktionsflächen vor dem Ladengeschäft. Um die Beantragung von Aktionsflächen zu erleichtern, können Gewerbetreibende eine Aktionsfläche von bis zu vier Quadratmetern beantragen. Dabei muss noch kein konkreter Termin für die Nutzung der beantragten Fläche angegeben werden. Erst zwei Tage vor der geplanten Aktion muss der finale Termin, nach Bestätigung des Antrags, gemeldet werden. Zudem wird die Beantragung von Aktionsflächen dadurch erleichtert, dass die Anträge bis zu sechs Monate im Voraus gestellt werden dürfen. Die Regelung besagt, dass die Aktionstage im Jahr nicht begrenzt sind und eine Aktion an bis zu zwei zusammenhängenden Tagen ausgeführt werden darf.
Dr. Wolfgang Hübschle, Augsburger Wirtschaftsreferent, sagt: „Die Innenstadt ist ein Gemeinschaftsprojekt. Transformation erfordert innovative Ansätze von allen Innenstadtakteurinnen und Akteuren. Mit der angepassten Richtlinie können wir als Stadt einen Beitrag leisten und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren. Wir schaffen Möglichkeiten, die Sichtbarkeit und die Kundenansprache der Gewerbetreibenden, des stationären Handels durch kreative Aktionen vor ihren Geschäften zu erhöhen.“
Ordnungsreferent Frank Pintsch betont: „Die unkomplizierte Beantragung, die den Gewerbetreibenden Planungssicherheit und schnelle Handlungsspielräume ermöglicht, ist zentral. Damit bieten wir eine flexible Lösung, die den Gewerbetreibenden auch erlaubt, auf Wetter- und Personalsituation zu reagieren.“
Das Stadtbild und dessen Attraktivität werden maßgeblich vom öffentlichen Raum sowie dem Einkaufs- und Innenstadterlebnis geprägt. Ulrich Mayer, IGB-Vorsitzender, sagt dazu: „Der öffentliche Raum ist ein wertvolles Gut und wichtiger Gradmesser für die Attraktivität der Innenstadt. Nur ansprechende Aktionen und Gestaltungselemente von Seiten der Gewerbetreibenden wirken sich auch positiv auf das Einkaufserlebnis und die städtebauliche Qualität aus.“ Deshalb sei es wichtig, ein annehmbares Mittelmaß zu finden, um die urbane Qualität aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine übermäßige Gestaltung durch Werbeträger und Warenauslagen zu verhindern.