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Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ist es seit dem 1. Januar 2025 erlaubt, das Dachgeschoss ohne eine Genehmigung auszubauen. Der Ausbau ist, sofern die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändert wird, verfahrensfrei. Somit ist lediglich eine Anzeige beim Bauordnungsamt per E-Mail aufzugeben.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen geplante Ausbauten von Dachgeschossen inklusive Dachgauben beim zuständigen Bauordnungsamt nur noch angezeigt werden. Der Ausbau darf ohne weitere Genehmigung erfolgen, sofern innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige keine Nachricht des Bauordnungsamtes erfolgt. Diese Neuerung tritt aufgrund der Änderung von Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 der Bayerischen Bauordnung ein. Mit Eintritt dieser soll der bürokratische Aufwand reduziert und Prozesse beschleunigt werden, ebenso wie der Wohnungsbau erleichtert und zusätzlich eine höhere Flexibilität für Bauherren geboten werden.
Obwohl der Ausbau des Dachgeschosses ohne Genehmigung möglich ist, müssen sämtliche Planungsunterlagen der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Hans Seidel, Leiter des Bauordnungsamtes, erklärt: „Trotz Verfahrensfreiheit müssen dennoch alle rechtlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung zwingend eingehalten werden. Das heißt, alle erforderlichen Planunterlagen etwa zu Brandschutz, Standsicherheit oder die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes müssen vorgelegt werden können.“ Sobald im Rahmen des Ausbauvorhabens die äußere Form des Gebäudes verändert werden würde, muss ein entsprechender Bauantrag beim Bauordnungsamt gestellt werden.
Die Verminderung des bürokratischen Aufwands gilt nicht für alle Gebäudetypen. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten spezielle Regeln. In diesem Fall ist es obligatorisch, eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Augsburg einzuholen. Für das Ausbauvorhaben von denkmalgeschützten Gebäuden können in der Behörde ebenfalls Beratungstermine vereinbart werden.