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Mit dem Anbruch des neuen Jahres ändert sich nicht nur das Datum, sondern auch die Höhe der Steuerbeträge von Immobilienbesitzern. Grund dafür ist eine neue Grundsteuerregelung, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Laut dem Bayerischen Grundsteuergesetz sollen in Zukunft Flächenmaßstäbe als Grundlage dienen. Im Gegensatz zu den früheren, sich immer wieder verändernden Wertkomponenten stelle dies eine Vereinfachung dar.
Durch die neue Festsetzung ergeben sich jedoch auch Unterschiede in der Höhe der Abgaben von Immobilienbesitzern. Das bedeutet, dass einige Eigentümer mehr und andere weniger zahlen müssen. Konkret hängen die Beträge jeweils von der Größe und Nutzung der Grundstücke ab.
Im Stadtgebiet Augsburg zahlen nach aktuellem Stand 61.520 Steuerpflichtige weniger und 33.751 Steuerpflichtige mehr Grundsteuer als im Jahr zuvor. Dabei sollen für Einfamilienhäuser tendenziell mehr Kosten anfallen. Für Eigentumswohnungen müsse hingegen etwas weniger gezahlt werden.
Die neuen Berechnungsgrundlagen erhalten Städte und Gemeinden von den staatlichen Finanzämtern mittels elektronischem Datenabruf. Ermittelt wurden sie auf Basis der Grundsteuererklärungen von Eigentümern.
Die Messbescheide bilden für Städte und Gemeinden die Basis zur Erstellung der Grundsteuerbescheide. Mit diesen konnten Eigentümer auch bisher schon den Steuerbeitrag ausrechnen. Dafür wurde beispielsweise bei Grundsteuer B der Messbetrag laut Finanzamtsbescheid mit dem für 2025 festgesetzten Hebesatz der Stadt Augsburg von 670 v. H. multipliziert, also Messbetrag mal 6,7.
Damit eine möglichst große Anzahl der vom Finanzamt eingehenden Daten berücksichtigt werden kann, werden die Bescheide für 2025 erst jetzt von der Stadt Augsburg erstellt. Derzeit würden noch die Daten des Finanzamtes zu rund 10.000 Objekten, die 2024 veranlagt waren, fehlen. Daher würde der Grundsteuerbescheid für die betroffenen Eigentümer später erstellt. In diesen Fällen soll die neue Grundsteuer erst einen Monat nach Bekanntgabe fällig werden.
Weiter sei damit zu rechnen, dass es zahlreiche Fehlerbereinigungen und Korrekturen der staatlichen Bescheide gibt. Mehreinnahmen wegen der Steueränderung seien von der Stadt Augsburg nicht beabsichtigt. Unsicherheiten blieben jedoch bestehen, da noch nicht alle Daten vorliegen würden und Korrekturen sowie Fehlerbereinigungen der staatlichen Bescheide zu erwarten seien.