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WhatsApp, Instagram und Co durchdringen die Freizeit. Auch vom Arbeitsplatz sind sie nicht mehr wegzudenken. Doch eine Frage stellt sich: In welchem Rahmen dürfen Beschäftigte im Arbeitsalltag ihr Smartphone für private Zwecke nutzen? Jonathan Wehrstein, Fachberater im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben, erklärt wie Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermieden werden können.
In welchem Ausmaß Smartphones am Arbeitsplatz erlaubt sind, entscheidet der Unternehmer. Selbst wenn im Arbeitsvertrag oder der Betriebsordnung keine Regelung vorgegeben sind, betont Wehrstein, dass „Beschäftigte ihr Smartphone auch dann nicht bedenkenlos privat nutzen dürfen.“ Denn Beschäftigte müssen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen, doch durch exzessive private Smartphone-Nutzung kann die Erfüllung dieser darunter leiden. Über die private Nutzung von Diensthandys sagt Wehrstein: „Auch hier ist die private Nutzung nur gestattet, wenn sie mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeber ausdrücklich geregelt ist.“
Doch die Entscheidungsgewalt der Unternehmen in Bezug der privaten Smartphone Nutzung hat auch Grenzen. Ein vollständiges Verbot des Mitbringens oder Nutzung in der Pause ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Zu diesen Ausnahmen kann die Arbeit in Krankenhäusern oder Flugzeugen gehören, wo Maschinen von Mobilfunkstrahlen gestört werden können. Wehrstein führt aus: „Wenn etwa mit sensiblen internen Dokumenten gearbeitet wird, ist es durchaus möglich, die Handynutzung vollständig zu untersagen.“
Doch Regelungen müssen nicht zwingen vom Unternehmen kommen. Beschäftigte können proaktiv handeln und ihren Arbeitgeber auf die betriebsinternen Regelungen ansprechen. Denn „um Sicherheit zu schaffen, sollten eindeutige Regelungen getroffen und diese klar kommuniziert werden“, empfiehlt Wehrstein. Neben der Nutzung des privaten Smartphones sollte auch das Aufladen von diesem mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.