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Der alte Bundestag hat am Dienstag den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes gebilligt. Namentlich stimmten 512 Abgeordnete für das Gesetz, 206 votierten dagegen, es gab keine Enthaltung. Für die Annahme des Entwurfs war eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig. Die Marke lag bei mindestens 489 Stimmen.
Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden.
„Schulden alleine lösen keine strukturellen Probleme“, so kommentiert IHK-Präsident Reinhold Braun die heute beschlossenen Grundgesetzänderungen im Deutschen Bundestag. Grundsätzlich sei es richtig, dass Deutschland nun mehr in seine Infrastruktur und Verteidigungsfähigkeit investiere. Es sei aber nun dringend geboten, im Koalitionsvertrag schnelle und mutige Reformen in den Bereichen Steuern, Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau zu verankern. Wohlstand und solide Staatsfinanzen gebe es nur mit wirtschaftlichem Wachstum. Und für Wachstum brauche es endlich wieder wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. „Die jetzt beschlossenen Kreditermächtigungen dürfen nicht dazu dienen, dass die konsumtiven Ausgaben im Haushalt noch weiter ansteigen“, so Braun mahnend. Der IHK-präsident deutlich: „Es ist jetzt keine Zeit für Wohltaten, sondern für eine echte Wirtschaftswende.“
Das Gesetz wird nun im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit für die Annahme notwendig.