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IHK Schwaben gibt Rechtstipps zu Hunden am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht

IHK Schwaben gibt Rechtstipps zu Hunden am Arbeitsplatz

Symbol-/Archivbild.Die IHK Schwaben informiert über arbeitsrechtliche Aspekte für das Mitbringen von Haustieren an den Arbeitspl
Symbol-/Archivbild.Die IHK Schwaben informiert über arbeitsrechtliche Aspekte für das Mitbringen von Haustieren an den Arbeitsplatz. Foto: IHK Schwaben

Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten, wenn ein tierischer Kollege in den Betriebsalltag integriert werden soll? Jonathan Wehrstein, Arbeitsrechtsexperte der IHK Schwaben, klärt auf und gibt Tipps.

Für viele Beschäftigte ist er der „Feelgood-Manager“ im Team: Hunde am Arbeitsplatz erfreuen sich in zahlreichen Unternehmen wachsender Beliebtheit. Doch der Trend zu einem tierfreundlichen Arbeitsumfeld stellt Arbeitgeber vor eine Vielzahl an Herausforderungen. Wichtig zu beachten ist, dass Beschäftigte ihre Vierbeiner nicht einfach mit zur Arbeit bringen dürfen. „Die Entscheidung über die Anwesenheit von Haustieren im Büro obliegt grundsätzlich dem Unternehmen“, betont Jonathan Wehrstein, Arbeitsrechtsexperte der IHK Schwaben. Arbeitgeber können die Anwesenheit von Haustieren auch an bestimmte Bedingungen knüpfen, beispielsweise an das Tragen eines Maulkorbs. Doch es gibt auch Ausnahmen: Assistenzhunde müssen laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) grundsätzlich am Arbeitsplatz zugelassen werden.

Einblick in rechtliche Hürden

Bevor ein Hund in den Arbeitsbereich eingeführt wird, kann es hilfreich sein, eine Zusatzklausel im Arbeitsvertrag zu verankern. Darin sollte geklärt sein, wer haftet, falls der Hund Schäden am Eigentum anderer verursacht oder Beschäftigte verletzt. Auch über mögliche allergische Reaktionen bei Beschäftigten sollte man sich im Vorfeld Gedanken machen. „In Branchen mit besonderen Hygienestandards ist es zudem unerlässlich, dass alle arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften weiterhin gewährleistet werden, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu sichern“, betont Wehrstein. Ein strukturierter und transparenter Ansatz fördert ein harmonisches und verantwortungsbewusstes Arbeitsumfeld für alle Beteiligten.

In den Dialog treten

Das Rechtliche ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. „Bei der Frage, ob die Anwesenheit von Hunden erlaubt ist oder nicht, sollten stets die Bedürfnisse aller Beschäftigten respektiert werden“, sagt Wehrstein. Der Arbeitsrechtsexperte empfiehlt: „Ein offener Dialog kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden. Eine sorgfältige Abwägung der Interessen aller Beteiligten sowie die Implementierung transparenter Regelungen gewährleisten, dass eine positive und konfliktfreie Atmosphäre im Büro mit tierischem Begleiter entsteht.“

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