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Ab dem 12. April gelten in Bayern in Landkreisen und kreisfreien Städten – also auch in Augsburg – , in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt, folgende Regeln für den Besuch von Ladengeschäften:
Das gilt für das Testverfahren
POC-Antigen-Schnelltests in oder vor den Läden
Die Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden. Ladengeschäfte können Schnelltests zum Beispiel vor dem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Dafür müssen sie vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt sein, die sogenannten Bürgertests durchzuführen. Die Tests stehen dann aber allen Bürgern offen, unabhängig davon, ob sie das jeweilige Geschäft besuchen wollen oder nicht. Eine Abrechnung erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Um Bürgertestungen durchführen zu können, werde die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Testungen vorausgesetzt. Dies wird regelmäßig durch den Nachweis einer ärztlichen Schulung sichergestellt. Zudem müssen die selbständig erworbenen Antigen-Schnelltests auch in Deutschland zugelassen sein. Über das Ergebnis wird durch die Teststellen ein Nachweis ausgestellt, der dann bei Betreten des Ladengeschäfts vorzulegen ist, aber auch für andere Ladengeschäfte für höchstens 24 Stunden gilt.
Selbsttests in oder vor den Läden
Unter „Aufsicht“ des Betreibers kann auch ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden. Dieser wird nicht von der KVB finanziert. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen AHA Regeln unbedingt einzuhalten. Alternativ können auch selbst organisierte und selbst finanzierte Selbstteststationen des Betreibers mit geschultem Personal eingesetzt werden. Ist das Ergebnis negativ, ist die Person berechtigt, dieses Ladengeschäft zu betreten. Auch hier sind nur zugelassene Selbsttests zu verwenden.
Hier kann man sich außerdem testen lassen
In Augsburg gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten, wo sich Interessierte testen lassen können: Zum Beispiel in einem von zwei Schnelltestzentren der Stadt Augsburg. Eines ist in dem Modulkomplex der Plärrerwache. Testwillige können sich hier montags bis freitags zwischen 16 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 18 Uhr auf das Coronavirus testen lassen. Ein weiteres Schnelltestzentrum hat die Stadt Augsburg in der Maximilianstraße 59 eingerichtet, in den ehemaligen Räumen des Leopold-Mozart Konservatoriums. Hier können sich Testwillige montags bis freitags zwischen 7 und 15 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 18 Uhr auf das Coronavirus testen lassen. Kürzlich wurde verkündet, dass die Kapazitäten hier erweitert werden sollen. Auch das Testzentrum an der Messe Augsburg steht zur Verfügung.
An diesen Teststellen bekommen die negativ getesteten Personen einen Nachweis mit Datumsangabe, der dann zum Eintritt zum gebuchten Zeitraum den Betreiber vorzulegen ist. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden, der POC-Antigentest darf höchstens 24 Stunden vor Betreten des Ladens vorgenommen worden sein.