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Im Herbst 2023 startete das Förderprogramm der Stadt Augsburg für die Installation von Solaranlagen und Steckersolargeräten. Seitdem sollen über 1000 Anträge, davon rund 600 für Steckersolargeräte und ungefähr 400 für Photovoltaik-Anlagen, gestellt und überwiegend bewilligt worden sein.
Insgesamt 500.000 Euro, die aus den städtischen Klimarücklagen in den Jahren 2023 bis 2025 bereitgestellt werden, finanzieren das Augsburger Solarförderprogramm, das im Herbst 2023, mithilfe des Klimabeirats, des Umweltreferats und dem Umweltamt, ins Leben gerufen wurde. Mit dem Förderprogramm fördert die Stadt Augsburg die Installation von Solaranlagen – Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen – und Steckersolargeräten – sogenannte „Balkonkraftwerke“. Umweltreferent Reiner Erben erklärt: „Das erfolgreiche Förderprogramm wird 2025 wie geplant fortgeführt. Insgesamt stehen nochmal 200.000 Euro zur Verfügung.“
Durch die Förderung sollen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mietenden von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten zusätzliche Anreize zum Einstieg in die Solarenergienutzung gegeben werden. Mit pauschal 500 Euro wird aktuell die Installation von Solaranlagen im Stadtgebiet Augsburg gefördert. Dabei ist ein zusätzlicher Bonus bei besonders nachhaltiger Flächennutzung möglich. Die Pauschale für Steckersolargeräte, für Haushalte in Mehrfamilienhäusern, liegt 2024 bei 100 Euro.
Umweltreferent Erben freut sich über die Motivation der Augsburger Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Dachflächen zu nutzen: „Die bisher etwa 400 beantragten PV-Anlagen haben im Durchschnitt eine Größe von knapp 9 kWp, was einer jährlichen Stromproduktion von 9.000 Kilowattstunden entspricht. Das geht oft deutlich über den Eigenbedarf des betreffenden Haushalts hinaus. Dieser Überschuss kommt der öffentlichen Versorgung mit klimafreundlichem Strom zugute.“
Der Förderantrag ist vor der Beauftragung bzw. Bestellung der Solargeräte zu stellen. Andernfalls entfällt die Förderfähigkeit, so bei bereits bestellten, installierten oder beauftragten Anlagen. Die Antragsstellung ist online möglich und die Zuständigkeit liegt beim städtischen Umweltamt. Trotz der am 16.10.2024 in Kraft getretenen Privilegierung von Steckersolargeräten im Wohneigentums- und Mietrecht, dürfen PV-Module auf oder am Gemeinschaftseigentum erst mit dem Einverständnis der Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und – eigentümer.