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Drei Monate hatte das Landgericht München Zeit, um über die Klagen gegen die Bauer AG zu entscheiden. Nun kam es zur Freude der Aktiengesellschaft viel schneller zu einem Urteil. Eigentlich wollte das Bau- und Maschinenbauunternehmen schon im Dezember des vergangenen Jahres seine neue Aktien bereitstellen. Die damit einhergehende Kapitalerhöhung musste aber aufgrund von rechtlichen Einwänden seitens einzelner Anteilseigner auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Die Durchführung der Ausschüttung hätte zudem einen neuen Hauptaktionär zur Folge gehabt – der nun kurz bevorstehen könnte.
Wie der Konzerngruppe bekanntgibt, sind nun alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Hinsichtlich der von Aktionären geführten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sei ein Prozessvergleich festgestellt worden. Dieser verpflichte die Bauer AG, nunmehr einen börslichen Bezugsrechtshandel einzurichten. So soll den Aktionären die Gelegenheit offenstehen, einen etwaigen Bezugsrechtserlös zu realisieren. Zudem lasse sich so auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der für den Kapitalerhöhungsbeschluss maßgeblichen Informationslage der Aktionäre neutral überprüfen. Darüber hinaus haben Kläger und Gesellschaft sich auf eine weitere Änderung verständigt: Sämtliche nicht von anderen Aktionären der Beklagten bezogenen neuen Aktien, welche nach vorrangigem Erwerb durch die SD Thesaurus GmbH gemäß Zeichnungs- und Erwerbsvereinbarung nicht übernommen worden sind, sollen zunächst den übrigen Aktionären der Beklagten im Rahmen eines Überbezugsangebots zum Erwerb anzubieten und sodann möglicherweise weiter verbliebene Aktien auch bei anderen Investoren zu platzieren.
Die wechselseitigen Gerichtsverfahren sind damit auf der Grundlage dieses Vergleichs einvernehmlich beendet. Die Bauer Aktiengesellschaft geht daher davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung – vorbehaltlich der Billigung des hierzu notwendigen Nachtrags zum Wertpapierprospekt vom 8. Dezember 2022 seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) –, nunmehr zeitnah erfolgen kann. Weitere Details zur Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung der im Vergleich getroffenen Regelungen wird das Unternehmen in der Veröffentlichung des Bezugsangebots bekanntgeben.