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Auf der letztjährigen Hauptversammlung der Bauer AG wurde eine wichtige Zukunftsentscheidung getroffen. Mit der Mehrheit der Stimmen beschloss das Unternehmen eine millionenschwere Kapitalerhöhung und damit die Ausgabe neuer Aktien. Schon im Vorfeld wurde bekannt, dass die Aktiengesellschaft damit einen neuen Hauptaktionär erhält. Doch die neuen Besitzverhältnisse konnten nicht wie geplant zum 22. Dezember 2022 zustande kommen. Eine Klage hat die Pläne der Aktiengesellschaft vorerst auf Eis gelegt.
Drei Tage vor der Kapitalerhöhung der Bauer AG musste die Bezugsrechtsfrist der Aktionäre auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Daraufhin leitete das Bau- und Maschinenbauunternehmen umgehend ein Freigabeverfahren zur Eintragung des Hauptversammlungsbesschlusses bei Gericht ein. Zunächst wurde nur bekannt, dass sich die Klage eben gegen diese Erhöhung des Grundkapitals richtet. Auf Nachfrage erläuterte Kommunikationsleiter Christopher Wolf nun die genauen Klagebegründungen. Sie sollen sich im Wesentlichen auf die Art und Weise der Abwicklung der Kapitalerhöhung beziehen. Auch die daran geknüpfte Organisation des Bezugsrechtshandels stelle den Gegenstand des rechtlichen Einwandes dar.
Die Klage stammt von einem einzelnen Aktionär und ging fristgerecht beim Landgericht München ein. Wolf gibt dahingehend an, dass das Gericht nun bis zu drei Monate Zeit hat den Sachverhalt zu prüfen. Damit kann im ersten Quartal dieses Jahres mit einer Entscheidung gerechnet werden, ob die Bauer AG ihre über 17 Millionen neuen Aktien wie geplant ausgegeben darf. Dabei ist die anvisierte Kapitalerhöhung für das Unternehmen von großer Bedeutung. Für ausstehende Jahresergebnis rechnet die Gesellschaft bereits mit erheblichen Umsatzeinbußen und ist daher für künftiges Wachstum auf die frischen Gelder angewiesen.