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Das waren die Top Fragen an die B4B-Berater 2023
TOPFIRMEN 2023

Das waren die Top Fragen an die B4B-Berater 2023

Collage: B4BSCHWABEN.de
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Sie beschäftigt eine Frage aus Ihrem Unternehmensalltag? Unsere Experten aus dem B4B BERATERPOOL beantworten diese. Welche Themen Sie dieses Jahr am meisten beschäftigt haben, zeigt das Ranking der meistgeklickten Beiträge.

Tue Gutes und rede darüber. Unternehmens­philosophie oder Social-Washing?

Stefan Hofbauer, unser Experte für Multisensorische Markenführung von ZUP! antwortet:

Fakt ist: Social Marketing funktioniert. Die „Werbung für den guten Zweck“ zeigt Engagement zur Beseitigung gesellschaftlicher Missstände für ein besseres Miteinander. Dabei ist es keineswegs ein Akt der Selbstlosigkeit. Es ist mehr eine Investition in die Zukunft. Ein Grundprinzip menschlichen Handelns ist Gegenseitigkeit oder Reziprozität. Durch diese Reziprozität entstehen Beziehungen und gegenseitiges Vertrauen. Auch führt sie dazu, dass wir Produkte oder Leistungen einer Marke eher kaufen, wenn wir im Vorfeld von dieser Aufmerksamkeit erfahren haben. Der Return on Invest einer Spende kann daher in höherem Vertrauen, gesteigerter Sympathiewerte oder einem verbesserten Image innerhalb der relevanten Zielgruppen liegen. 

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„Human Factor“: Gibt es Grenzen der Digitalisierung in Unternehmen?

Dr. Mathias Bauer von der Blue Advisory GmbH kennt die Antwort:

Das ist definitiv eine sehr relevante Frage, mit der sich heutzutage auch immer mehr Mitarbeitende und demnach auch die Unternehmen beschäftigen (müssen). Die Identifizierung von Grenzbereichen, in denen die Implementierung von Digitalisierung, Automatisierung und anderen fortschrittlichen Tools die Mitarbeitenden verängstigen oder deren Talente beeinträchtigen kann, erfordert in jedem Falle eine umfassende Betrachtung der betroffenen Prozesse und der Kultur des Unternehmens.

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Wann dürfen Arbeitgeber Krankmeldungen von Mitarbeitern anfechten?

Clarissa Carnevale, unsere Expertin für Arbeitsrecht, und Steuerberater Heinz Hielscher von HBplusJuS antworten:

Grundsätzlich ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das gesetzlich vorgesehene Beweismittel des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber jedoch erschüttern, wenn tatsächliche Umstände dargelegt und bewiesen werden, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer wiederum substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen.

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„Hält wie Pattex“: Redewendung für alle oder geschützter Werbeslogan?

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, kennt die Antwort:

Werbeaussagen, welche Marken enthalten, zum Beispiel „hält wie Pattex“ oder „gib mir mal ein Tempo“ haben sicherlich den Eingang in die Umgangssprache gefunden. Solange sich die Benutzung der Marken nur im Bereich der Umgangssprache bewegt, ist dies auch kein Problem, da damit kein Herkunftshinweis für Produkte aus anderen Unternehmen der gleichen Branche verbunden ist.

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ESG und CSR: Was hat es mit diesen Compliance-Heraus­forderungen auf sich?

Compliance-Experte Hans-Peter Heinemann von Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte gibt wertvolle Tipps, worauf geachtet werden muss:

Deutsche Unternehmen stehen vor großen Compliance-Herausforderungen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSR und ESG sind Schlagworte, die manchen Unternehmer in Unruhe versetzen. Was kommt insofern auf deutsche Unternehmen zu? Schon jetzt sind die regulatorischen Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich Verpackungs- und Emissionsregelungen sehr hoch. In den Fokus geraten dadurch zum Beispiel Themen wie Greenwashing, Haftung nach Lieferkettengesetz oder irreführende Umweltaussagen im geschäftlichen Wettbewerb.

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Wie finde ich heraus, ob ein Angriff aus dem Darknet bevorsteht?

Oliver Bauchinger, unser Experte für IT-Sicherheit von Netz16, weiß die Antwort:

Heute sind nur wenige Managed Security Service Provider (MSSP) technisch in der Lage, einen funktionierenden Darknet Monitoring Service für ihre Kunden anzubieten. Zusätzlich ist tiefgehende Erfahrung notwendig, um die Prozesse im Darknet zu verstehen, die relevanten Daten aufzufinden, zu interpretieren und dem Kunden verständlich aufzubereiten.

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Welche Voraus­setzungen sollten Investoren bei einem Management Buy Out erfüllen?

Alexander Muires, Experte für M&A und Nachfolgelösungen bei der WTS Advisory AG, antwortet:

Zunächst stellt sich die Frage, auf welcher möglichst fairen Bewertungsbasis der Einstieg vollzogen wird und somit, wie hoch Ihr Anteil bei welcher Investmenthöhe an der Firma sein wird. Üblicherweise werden Firmen mit Multiplikatoren auf das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization, übersetzt also der „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“) oder das EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern) bewertet. Eine erste Orientierung bieten hier öffentlich zugängliche Branchenmultiplikatoren wie etwa bei DUB.

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Wirtschaftsprüfung: Wie bewerte ich eine an ­Rohstoffknappheit ­angepasste ­Lagerung?

Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung, Dipl.-Kfm. Robert Zirch, von drei6null Zirch und Partner, kennt die Antwort:

Grundsätzlich gilt, dass Vorräte einzeln zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten sind. Dazu gilt das strenge Niederstwertprinzip, nach welchem Vorräte auf einen niedrigeren Wert abzuwerten sind, selbst wenn dieser nur vorübergehend besteht. Eine Bewertung über Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist in jedem Fall ausgeschlossen. 

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