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„Bei einem unserer Kunden steht ein Management Buy Out an. Die beteiligten Personen, mit denen wir seit Jahren gut und verlässlich zusammenarbeiten, haben uns angeboten, daran als Investor teilzunehmen. Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein, dass dies erfolgreich ist?“
Es gibt dabei verschiedene Aspekte – wirtschaftlicher, rechtlicher und operativer Art.
Zunächst stellt sich die Frage, auf welcher möglichst fairen Bewertungsbasis der Einstieg vollzogen wird und somit, wie hoch Ihr Anteil bei welcher Investmenthöhe an der Firma sein wird.
Üblicherweise werden Firmen mit Multiplikatoren auf das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization, übersetzt also der „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“) oder das EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern) bewertet. Eine erste Orientierung bieten hier öffentlich zugängliche Branchenmultiplikatoren wie etwa bei DUB.
Seltener werden mittelständische Firmen in der Praxis nach dem Ertragswertverfahren beziehungsweise dem Discounted Cash Flow-Verfahren bewertet.
Die relative Höhe des Gesellschaftsanteils ergibt sich somit aus der Relation zwischen dem mit Hilfe von Multiplikatoren ermittelten Unternehmenswert und der absoluten Höhe der Beteiligung.
Bei einer (wahrscheinlichen) Minderheitsbeteiligung sollte über entsprechende Regelungen in der Satzung beziehungsweise einer Gesellschaftervereinbarung sichergestellt werden, dass wichtige Entscheidungen trotz der minderheitlichen Beteiligung nicht gegen Ihren Willen getroffen werden können. Falls der MBO über eine Bank zum Teil fremdfinanziert wird, kann es sein, dass die Bank von allen Gesellschaftern (somit auch von Ihnen) eine Mithaftung fordert.
Die gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden könnte auch Auswirkungen auf die operative Zusammenarbeit haben, die man im Vorfeld überdenken sollte und ggf. auch regeln sollte. Sie erhalten als Gesellschafter vollumfänglichen Einblick in die Zahlenwelt des Kunden und damit auch in Margen etc. – gleichzeitig sind Sie aber weiterhin Lieferant und verhandeln Preise mit dem Kunden, was potenziell Konfliktpotential beinhalten könnte. Gibt es zudem andere Kunden, die mit der MBO-Firma im Wettbewerb stehen und einen Einstieg kritisch sehen könnten? Grundsätzlich sollte man bei Beteiligungen, mit denen auch eine Geschäftsbeziehung besteht, darauf achten, faire und drittvergleichsfähige Regelungen für die Zusammenarbeit festzulegen.
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