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„Gibt es einen Zusammenhang zwischen ESG und CSR einerseits und Compliance andererseits? Wenn ja: Ist der eindeutig definiert oder ‚hängt das davon ab‘, wer am anderen Ende der Compliance-Bewertung sitzt?“
Gesellschafts- und Haftungsrechtsexperte Hans-Peter Heinemann von Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte antwortet:
Deutsche Unternehmen stehen vor großen Compliance-Herausforderungen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSR und ESG sind Schlagworte, die manchen Unternehmer in Unruhe versetzen. Was kommt insofern auf deutsche Unternehmen zu? Schon jetzt sind die regulatorischen Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich Verpackungs- und Emissionsregelungen sehr hoch. In den Fokus geraten dadurch zum Beispiel Themen wie Greenwashing, Haftung nach Lieferkettengesetz oder irreführende Umweltaussagen im geschäftlichen Wettbewerb.
Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Aspekte (ESG - Environmental, Social, Governance) werden zunehmend als wesentlich für die Geschäftstätigkeit angesehen. Künftig werden auch Banken ihre Kredite danach vergeben, ob und inwieweit das kreditnehmende Unternehmen hier gut aufgestellt ist.
Hinzu kommen Umsetzungsregelungen wie zum Beispiel das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz oder etwa die EU-Taxonomieverordnung. Die Berichterstattung der Unternehmen über ihre Maßnahmen zur Nachhaltigkeit wird einen höheren Stellenwert erlangen. So ist beispielsweise der Nachhaltigkeitsbericht 2021 der Volkswagen AG 111 Seiten stark. Dadurch zeichnet sich ab, dass in Anbetracht des Umfangs der Herausforderungen immer mehr Unternehmen eigenständige Organisationseinheiten zum Thema ESG aufstellen sollten.
Hier können Compliance-Abteilungen hilfreich zurate stehen, weil die Systematik ähnlich ist. Während Compliance-Abteilungen überwiegend normenbasiert denken und arbeiten, kommen nunmehr allerdings wertorientierte Fragestellungen und Leitlinien in den Mittelpunkt. Es wird daher bereits darüber nachgedacht, eigenständige Abteilungen für ESG neben solchen für Compliance zu gründen. Jedoch kann auf Instrumente von Compliance wie etwa Richtlinien, Compliance-Beauftragte, Beschwerdestellen, Auditsysteme usw. zurückgegriffen werden. Ein Compliance-Management-System kann also strukturell in die ESG-Abteilung implementiert werden.
Denn was heißt ESG? Dieser Begriff steht für Umweltverantwortung, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit. Zu bedenken sind Herausforderungen über die Klimatransformation hinaus. Es reicht nun nicht mehr, ESG als einen Anwendungsfall für Soft-Law zu betrachten, also dieses Thema damit abzuarbeiten, dass unverbindliche Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien verabschiedet werden. Durch die Reporting-Richtlinie der EU (CSRD) sind Kriterien vorgegeben, nach denen Unternehmen über ihre Maßnahmen zur Nachhaltigkeit Bericht erstatten müssen. Dadurch werden ESG und CSR zu hartem Recht und können Haftungsansprüche zulasten der Geschäftsführung sowie Bußgelder zu Lasten der Unternehmen selbst auslösen.
Mit dem ESG-Reporting werden Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatzerlöse oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro zur ausführlichen Berichterstattung verpflichtet (für große kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 1. Januar 2024, für nicht kapitalmarktorientierte große Unternehmen ab 2025). Geschätzt wird, dass ab 2028 über Aspekte der Nachhaltigkeit in Deutschland rund 15.000 Unternehmen werden berichten müssen. Inhalt und Umfang der Berichte werden durch entsprechende Standards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) vorgegeben. Die Erfüllung dieser Berichtsstandards ist von herausragender Bedeutung, um sich einer Haftung wegen Verstoßes gegen ESG-Anforderungen zu wappnen. So werden Daten zur Emissionsausstößen, Materialverbräuchen oder auch Risikobewertungen für Zulieferer aus Nicht EU-Staaten abgefragt. Somit stehen die Unternehmen vor der Herausforderung, mehr als 1.000 Datenpunkte zu ermitteln, um diese in ihren Berichten zu verarbeiten. Ohne digitale Unterstützung wird dies kaum zu bewältigen sein.
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