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„Hält wie Pattex“: Redewendung für alle oder geschützter Werbeslogan?
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

„Hält wie Pattex“: Redewendung für alle oder geschützter Werbeslogan?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp.
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Manche Werbeslogans oder Produktnamen sind inzwischen in unsere Alltagssprache übergegangen. Zum Teil können sie damit für die Werbebotschaften fremder Unternehmen genutzt werden. Aber es gibt Ausnahmen.

„Ist die Aussage ‚hält wie Pattex‘ eine inzwischen umgangssprachliche Redewendung oder ist das geschützt?“

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Werbeaussagen, welche Marken enthalten, zum Beispiel „hält wie Pattex“ oder „gib mir mal ein Tempo“ haben sicherlich den Eingang in die Umgangssprache gefunden. Solange sich die Benutzung der Marken nur im Bereich der Umgangssprache bewegt, ist dies auch kein Problem, da damit kein Herkunftshinweis für Produkte aus anderen Unternehmen der gleichen Branche verbunden ist.

Vorsicht bei geschäftlichen Bezügen

Sobald jedoch ein geschäftlicher Bezug vorhanden ist, der Slogan und damit die Marke also gewerblich genutzt wird, liegt auch potentiell eine Markenverletzung vor. Beispielsweise darf der Spruch „hält wie Pattex“ im Freundeskreis benutzt werden, wenn ein zerbrochener Gegenstand erfolgreich repariert worden ist. Allerdings darf bereits der Handwerker, der eine entsprechende Klebeverbindung im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit hergestellt hat, gegenüber seinem Kunden diesen Begriff nicht benutzen, falls er nicht den Klebstoff „Pattex“, sondern einen anderen Klebestoff verwendet hat. Der Hersteller eines anderen Klebstoffes darf den Begriff „hält wie Pattex“ nur unter den strengen Voraussetzungen der erlaubten vergleichenden Werbung benutzen, also nicht schlagwortartig und unter Berücksichtigung sämtlicher für die Kaufentscheidung eines Konsumenten relevanten Kriterien.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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