Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Isabell Walter, Online-Redaktion
Die HWK Ulm kritisiert weiterhin den Gesetzesvorschlag zur Nachrüstungspflicht für Rußpartikelfilter in Umweltzonen. Die 2.800 betroffenen Baubetriebe zwischen Jagst und Bodensee finden in der Landesregierung nicht genug Beachtung, so die HWK. Da einigen Betrieben die Nachrüstung ihren gesamten Jahresgewinn kosten würde, fordert die HWK Förderangebote seitens des Verkehrsministeriums.
Nachrüstungspflicht für Rußpartikelfilter in Umweltzonen bleibt stark diskutiert
Nach wie vor steht der Gesetzesvorschlag zur Nachrüstungspflicht für Rußpartikelfilter in Umweltzonen in der Diskussion. „Es ist gut und richtig, dass sich unsere Landesregierung um die Luftqualität Gedanken macht.“ So das Fazit von Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, zum Gesetzesvorschlag. Die Kammer hatte das Verkehrsministerium vorher auf die erwarteten Zusatzbelastungen für die rund 2.800 Baubetriebe zwischen Jagst und Bodensee hingewiesen.
Einigen Betrieben würden die Maßnahmen den gesamten Jahresgewinn kosten
Die Handwerkskammer vermisst den Blick der Landesregierung auf die Belange der Betriebe. Das Ministerium kalkuliert zwar ebenso mit einer Zusatzbelastung von 2.500 bis 15.000 Euro pro Maschine, nimmt aber keine Rücksicht auf kleinere Betriebe. „Für einen Kleinstbetrieb mit angenommenen zehn Maschinen würde dies einen Zusatzaufwand im hohen fünfstelligen Eurobereich bedeuten“, betont Mehlich. Diese zusätzliche Belastung sei für kleine Betriebe kaum zu stemmen. Größere Baubetriebe sind oftmals mit über 20 Maschinen ausgestattet. Entsprechend höher sind die Kosten. Einigen Unternehmen würden die Maßnahmen den gesamten Jahresgewinn kosten. Deshalb betont Mehlich, dass ein Förderangebot für diese Betriebe nötig sei, um die Zusatzkosten zahlen zu können.
Landesregierung sollte die Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe berücksichtigen
Noch sind die Umweltzonen der Region nicht von den verschärften Bestimmungen betroffen. „Warum sollte aber das, was in Reutlingen und Tübingen bald gelten wird, nicht auch bei uns passieren? Die Absichten und Zielrichtung der Landesregierung wird dort doch schon klar“, erkennt Mehlich. Außerdem habe bereits die Einführung der Umweltzone kleine und mittlere Betriebe geschmerzt. Mehlich würde sich wünschen, dass die Landesregierung die Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe in die Überlegungen miteinbeziehen würde. Außerdem betont Mehlich: „Das Handwerk macht sich schon aus Eigeninteresse Gedanken um die Luftqualität an seinen Baustellen.“ Deshalb stellt sich für ihn die Frage, ob die Durchsetzung des Gesetzes für kleinere Baumaschinen überhaupt nötig sei.