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Die Übernachtungen sind damit von Januar bis Juni 2018 auf insgesamt 605.078 angestiegen. Die Gästeankünfte verzeichnen gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr sogar ein Wachstum von rund 10,5 Prozent. Damit zählte Füssen insgesamt 242.025 Gästeankünfte.
„Zuwächse an Übernachtungen sind grundsätzlich ein Grund zur Freude“
Mit diesen Werten liegt Füssen über den Steigerungsraten in der Gesamtregion Allgäu und in Bayern. Der wesentliche Grund für das Wachstum könnte in der quantitativen Zunahme der Übernachtungskapazitäten im Ortsgebiet liegen: So stieg die Bettenzahl allein seit Ende 2016 um knapp 500 auf aktuell rund 7.150. „Zuwächse an Übernachtungen sind grundsätzlich ein Grund zur Freude. Allerdings ist ein Wachstum besser, wenn es durch Bestandsbetriebe und nicht durch neue Kapazitäten bewirkt wird“, kommentiert Füssens Tourismusdirektor Stefan Fredlmeier die Entwicklung. „In Füssen haben wir ausreichend Betten und müssen bei jedem weiteren Unterkunftsprojekt sorgfältig prüfen, ob es die Stadt in Sachen Qualitätstourismus wirklich voranbringt.“
5-Sterne-Hotel am Festspielhaus weiterhin umstritten
Entsprechend diskutiert werden die Pläne für das 5-Sterne-Hotel, das am Festspielhaus Füssen entstehen soll. Der Stadtrat tagte zu diesem Thema bereits 2015. Damals wurde einem Hotelneubau am Festspielhaus Füssen grundsätzlich zugestimmt. Drei Jahre später ist das Projekt noch immer umstritten. Dies hängt auch mit dem Trägerwechsel zusammen. Aktuell ist das Festspielhaus im Besitz von Manfred Rietzler. Dieser kaufte die Immobilie nach eigener Aussage nicht zuletzt auch wegen der Möglichkeit, ein Hotel zu schaffen. Doch das ist mit vielen Auflagen verbunden.
So muss das Hotel künftig ausschließlich als solches genutzt werden und darf nicht in Teileigentum aufgeteilt werden. Das heißt, dass das Gebäude auch in einigen Jahren nicht als Wohnraum genutzt werden darf. Außerdem muss der Zugang zum See frei bleiben, der Parkplatz Achmühle gesichert genutzt werden dürfen und es muss eine Zusammengehörigkeit zwischen Festspielhaus und Hotel bestehen. Für den Fall, dass die B310 fortgesetzt wird, muss der Eigentümer auf Rechtsmittel verzichten. Mit diesen Vorschriften will der neue Eigentümer nun den Bau des Hotels vorbereiten.