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Straßensperrungen wegen Sprengung des AKWs Gundremmingen
Sprengung

Straßensperrungen wegen Sprengung des AKWs Gundremmingen

Das Kernkraftwerk Gundremmingen. Foto: KKG
Am 25. Oktober ist es soweit. Die Kühltürme des Gundremminger Kernkraftwerks werden gesprengt. Foto: KKG

Am 25. Oktober 2025 wird ein Stück bayerischer Industriegeschichte endgültig Geschichte: Die markanten Kühltürme des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen werden gesprengt. Dafür werden Straßen und Bereiche gesperrt.

Nach Jahrzehnten des Betriebs und mehreren Jahren des Rückbaus steht der finale Schritt bevor: Am Samstag, 25. Oktober 2025, um 12 Uhr sollen die beiden 160 Meter hohen Kühltürme des Kernkraftwerks Gundremmingen fallen. Vergangenen Monat wurde bekannt gegeben, dass zunächst Block B zum Einsturz gebracht werden soll. Anschließend folgt Block C mit einem Zeitversatz von 15 Sekunden.

Mit der Sprengung endet ein Kapitel der deutschen Atomenergiegeschichte. Gleichzeitig startet damit ein neuer Abschnitt für das Gelände an der Donau und Gundremmingen, dessen Landschaftsbild über Generationen von den Kühltürmen geprägt wurde.

Straßensperrungen und Sicherheitszone rund um das AKW Gundremmingen

Der Bereich rund um das Kraftwerksgelände wird wegen der Sprengung ab Freitag, 24. Oktober 2025, ab 21 Uhr vollständig gesperrt. Auch der Aufenthalt innerhalb von Gebäuden, die in diesem Bereich liegen, ist verboten. Wohngebiete sind davon nicht betroffen. Allerdings Teile der Staatsstraße St 2025. Diese wird zwischen den Kreisverkehren nach Lauingen / Aislingen und Gundremmingen voll gesperrt.

Dieser Bereich rund um das AKW Gundremmingen wird wegen der Sprengung gesperrt. Foto: Screenshot Bayern Atlas
Dieser Bereich rund um das AKW Gundremmingen wird wegen der Sprengung gesperrt. Foto: Screenshot Bayern Atlas

Zusätzlich gelten auf Teilen der St 2025 und St 2028 Einbahnstraßenregelungen, um eine Straßenseite als provisorische Parkfläche nutzen zu können. Auf einer Strecke von rund 7,6 Kilometern sollen dadurch etwa 1.900 Parkplätze entstehen. Hierbei handele es sich um eine notwendige Maßnahme angesichts des erwarteten hohen Besucheraufkommens. Wer dort parkt, kann seine Fahrt allerdings erst nach Aufhebung des Absperrbereichs fortsetzen. Verstöße gegen das Betretungs- oder Aufenthaltsverbot sowie das Flugverbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro geahndet. 

Da keine offiziellen Besucherzonen eingerichtet werden, appellieren Landkreis und Polizei an Schaulustige, das Gebiet weiträumig zu umfahren oder entfernte Aussichtspunkte zu wählen. Mehrere lokale Medien werden die Sprengung auch per Livestream übertragen. Auch B4BSchwaben wird vor Ort sein.

Während der Sprengung gilt außerdem ein erweitertes Flugverbot, das ausdrücklich auch Drohnen betrifft. Für kerntechnische Anlagen wie Gundremmingen bestehen generell strenge Flugverbotszonen, die am Tag der Sprengung auf den gesamten Absperrbereich ausgedehnt werden.

Wie geht es weiter? 

Die Sprengung geht vom Betreiber RWE aus, während der Landkreis Günzburg als Untere Sicherheitsbehörde die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen festlegt. Die Sprengung markiert einen Meilenstein, doch das Ende des Rückbaus ist damit noch nicht erreicht.

Seit mittlerweile vier Jahren ist der Generator von Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen vom Netz. Die atomrechtliche Genehmigung für den Rückbau erteilte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Mai 2021. Block B wurde bereits 2017 im Rahmen des deutschen Atomausstiegs stillgelegt. Der vollständige Rückbau der Anlage soll voraussichtlich bis Mitte der 2030er Jahre abgeschlossen sein.

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