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LEGOLAND: Episode IV – Die Rückkehr vor Gericht
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LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH

LEGOLAND: Episode IV – Die Rückkehr vor Gericht

Die Verhandlung um die Kündigung des LEGOLAND-Betriebsrats Nikolaus Lauter wurde auf einen 4. Termin vertagt, Foto: LEGOLAND
Die Verhandlung um die Kündigung des LEGOLAND-Betriebsrats Nikolaus Lauter wurde auf einen 4. Termin vertagt, Foto: LEGOLAND

Die Gerichtsverhandlung im Fall der Kündigung des LEGOLAND-Betriebsrats Lauter wurde vergangene Woche erneut vertagt. Der Betriebsrat setzt seine Hoffnung auf Kollege Konold – das LEGOLAND wartet erst einmal ab.

Die Gerichtsverhandlung im Streitfall um Betriebsrat Lauter und den Freizeitpark LEGOLAND vergangene Woche führte wie wir bereits berichteten zu keinem Urteil. Einen weiteren Verhandlungstermin setzte das Arbeitsgericht für den 2. Mai 2013 an. Der Fall dreht sich um die Kündigung des LEGOLAND-Betriebsrats Lauter durch den Günzburger Arbeitgeber – die nicht akzeptiert wird und daher vor Gericht angefochten wird. Auch die Gewerkschaft NGG zeigt sich involviert und unterstützt die Weiterbeschäftigung Lauters im Günzburger LEGOLAND. Das LEGOLAND will sich zum Ablauf des Verfahrens nicht äußern und kündigt an, erst einmal den nächsten Verhandlungstermin abzuwarten.

Neuer Verhandlungstag mit neuem Zeugen

Lauter wird einiges vorgeworfen: Er soll sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung negativ über den Arbeitgeber LEGOLAND geäußert haben, Mitarbeitern des LEGOLANDs angedroht haben, dass – falls sie sich an der Tarifstreikrunde nicht beteiligen sollten – ihnen ein Folgevertrag verweigert würde und sich selbst beurlaubt haben. „Das Gericht ließ bereits beim ersten Verhandlungstermin durchblicken, dass die Selbstbeurlaubung von Herrn Lauter den schwerwiegendsten Anklagepunkt darstellt und eine Kündigung rechtfertigen könnte“, berichtet Tim Lubecki, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Spannend bleibt nun der Ausgang der Verhandlung am 2. Mai 2013: Hier soll der stellvertretende Betriebsrat des LEGOLANDs Konold verhört werden.

Selbstbeurlaubung des LEGOLAND-Betriebsrats am schwerwiegendsten

Bei der vorgeworfenen Selbstbeurlaubung stellt es sich folgendermaßen dar: Betriebsrat Lauter war vom 24. Dezember 2012 bis 2. Januar 2013 nicht zur Arbeit erschienen – laut LEGOLAND ohne zuvor einen entsprechenden Urlaubsantrag gestellt zu haben. Wie Lubecki berichtet, hat Lauter diesen Antrag jedoch Mitte vergangenen Jahres gemeinsam mit seinem Kollegen Konold in der Personalabteilung des LEGOLANDs abgegeben. Es steht also Aussage gegen Aussage. Nun soll Konold als Zeuge Licht ins dunkle Antragsregister bringen.

Lauter will Engagement als LEGOLAND-Betriebsrat weiter fortführen

Bei einer Durchsetzung einer Weiterbeschäftigung will Lauter seinen Posten als LEGOLAND-Betriebsrat weiterhin mit vollem Elan ausfüllen, weiß Lubecki außerdem. „Wir stehen gerade erst am Anfang mit unserem Engagement bei den Tarifverhandlungen – da werden wir nicht auf halber Strecke Halt machen“, so der Geschäftsführer der NGG weiter.

LEGOLAND wartet Verhandlungstermin am 2. Mai 2013 ab

Das LEGOLAND will sich zu der Vertagung der Gerichtsverhandlung im Fall Lauter nicht weiter äußern. „Zu dem Termin vom 10. April gibt es unsererseits nichts zu kommentieren. Wir erwarten nun den Fortgang am 2. Mai“, antwortete das LEGOLAND auf eine Anfrage von B4B SCHWABEN. Inwieweit die Kündigungsgründe des LEGOLANDs vor Gericht geltend gemacht werden können, wird sich schlussendlich beim nächsten Verhandlungstermin am 2. Mai 2013 um 10 Uhr ergeben.

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