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Die Gewerkschaftsmitglieder Nahrung-Genuss-Gaststätten kämpfen schon länger für einen Tarifvertrag für die Mitarbeiter des Legolands in Günzburg. Sie fordern höhere Einstiegslöhne und Lohngerechtigkeit in den oberen Lohngruppen. Im letzten Herbst fand dazu der erste Warnstreik der Gewerkschaftsmitglieder statt. Kurz darauf leitete der Freizeitpark drei fristlose Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden ein.
Gericht befindet Kündigungsverfahren für wenig stichhaltig
Am vergangenen Mittwoch sollte die Urteilsverkündung stattfinden. Das Gericht hat jedoch überraschend einen weiteren Gerichtstermin für den 02. Mai 2013 festgesetzt. Dort soll nun der stellvertretende Betriebsrat als Zeuge aussagen. „Wir gewinnen in der Verhandlung die Oberhand“, kommentiert Tim Lubecki, Gewerkschaftssprecher der NGG. „Das Gericht machte bereits am Mittwoch deutlich, dass zwei der drei Kündigungsverfahren wohl keinen Bestand haben. Alleinig die Selbstbeurlaubung des Betriebsratsvorsitzenden könnte eine negative Entscheidung für uns bringen. Das Gericht hat nun seinen Stellvertreter für den 02. Mai als Zeuge eingeladen. Er soll bestätigen, dass ein Urlaubsschein eingereicht wurde und das wird er auch tun“, so Lubecki.