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Die fristlose Kündigung des Betriebsrats Nikolaus Lauter zieht sich offenbar in die Länge. Das „Ergebnis“ der zweiten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Ulm/Neu-Ulm lautet: Vertagung. Innerhalb des Gerichts besteht noch viel Diskussionsbedarf. Am 10. April 2013 soll dann weiter über die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers LEGOLAND entschieden werden.
Fristlose Kündigung in drei Fällen
Der Günzburger Freizeitpark LEGOLAND sprach dem Betriebsrat Nikolaus Lauter die fristlose Kündigung aus – in drei Fällen. Diese werden nun allesamt vor dem Arbeitsgericht behandelt. „Die LEGOLAND-Geschäftsführung wirft Nikolaus Lauter vor, er habe sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung negativ über seinen Arbeitgeber geäußert, habe die Mitarbeiter in seiner Funktion als Betriebsrat im Zuge der Tarifverhandlungen dazu genötigt, an Demonstrationen teilzunehmen und habe sich selbst beurlaubt“, berichtet der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) Tim Lubecki. Soweit das Arbeitsgericht in Ulm/Neu-Ulm signalisiert habe, besteht nicht allzu viel Aussicht auf Erfolg. Lediglich der Punkt der Selbstbeurlaubung sei auch für das Gericht ein Grund für die Durchsetzung der fristlosen Kündigung. Laut Lubecki hat sich der Betriebsrat Lauter Ende vergangenen Jahres einige Tage freigenommen – der entsprechende Urlaubsantrag fehle jedoch.
Vergleichsvorschlag von Seiten des Gerichts
Lubecki berichtete weiter von einem Vergleichsvorschlag von Seiten des Gerichts, nach dessen Inhalt Lubecki in seiner Funktion als Betriebsrat zurücktreten solle, jedoch weiter im LEGOLAND beschäftigt bleibt. „Diesen Vorschlag hat das Gericht nicht angestritten“, so Lubecki weiter.Die Betriebsräte in der Region fühlten sich nun durch die Gerichtsverhandlung verunsichert, weiß Lubecki. „Sie beobachten mit Argusaugen den Verlauf der Verhandlung.“ Die angekündigten Demonstrationen am morgigen Eröffnungstag des LEGOLANDS fänden auf jeden Fall statt, mehrere hundert Teilnehmer hätten sich bereits dafür angemeldet.
LEGOLAND fühlt sich durch die Verhandlung bestätigt
Auch das LEGOLAND äußerte sich bezüglich der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Ulm/Neu-Ulm im Fall Nikolaus Lauter. Das Unternehmen fühle sich durch den Verlauf der Verhandlung in seiner Position bestärkt und bestätigt. „Wir warten nun die Verkündigung der Gerichtsentscheidung am 10. April 2013 in Ruhe ab“, berichtet auch das Günzburger LEGOLAND.
NGG zieht außergerichtliche Einigung vor
Sollte sich das Arbeitsgericht Ulm/Neu-Ulm im Fall Nikolaus Lauter am 10. April 2013 für das LEGOLAND aussprechen, will die NGG vor die zweite Instanz gehen. Dann würde sich die Verhandlung noch um einige Monate hinziehen. „Die Frage ist jedoch, ob das der sinnvolle Weg ist. Wir bedauern den Verlauf im Fall Nikolaus Lauter sehr und würden das Verfahren gerne einstellen und uns alle gemeinsam an einen Tisch setzen, um die Sache vernünftig aus der Welt zu schaffen“, erläutert Lubecki den Standpunkt der Gewerkschaft NGG.