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Vergangenen Donnerstag war es so weit – die Gerichtsverhandlung im Fall der Kündigung des LEGOLAND-Betriebsrats kam nach mehrmaligem Vertagen zu einem Ende. In der Verhandlung um die Anfechtung der Kündigung entschied das Arbeitsgerichts Augsburg – Kammer Neu-Ulm – zugunsten des LEGOLAND® Deutschland Freizeitparks. Das Ergebnis bestätigt die Gründe für die Kündigung. Die LEGOLAND-Geschäftsführung hatte seinem Betriebsrat unter anderem wegen negativer Äußerungen gegenüber der Süddeutschen Zeitung gekündigt. Auch die Selbstbeurlaubung des Betriebsrats zählte mit zu den Kündigungsgründen. In beiden Punkten sprach das Arbeitsgericht dem Günzburger Freizeitpark nun Recht zu.
Reaktion der Gegenseite entspannt erwartet
Die Leitung des LEGOLANDs betrachtet das Urteil als Beweis dafür, dass die Kündigung des Betriebsrats angemessen und richtig war. „Eventuellen Rechtsmitteln der Gegenseite sehen wir deshalb gelassen entgegen“, formuliert der Freizeitpark seine entspannte Erwartungshaltung bezüglich des weiteren Verlaufs.
NGG leitet Urteil an die nächsthöhere Instanz weiter
Die NGG will im Gegenzug die schriftliche Begründung des Urteils vom Landesarbeitsgericht in München überprüfen lassen. „Bis dahin darf die Kündigung nicht ausgesprochen werden“, berichtet Tim Lubecki, Regionsgeschäftsführer der NGG in Schwaben. Nach Auffassung der Gewerkschaft verfolgt die LEGOLAND-Geschäftsleitung das Ziel, einen engagierten Betriebsrat und Gewerkschafter loszuwerden, so Lubecki weiter.
LEGOLAND fordert NGG zu Distanzierung auf
Das Verhalten einzelner Mitglieder der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betrachtet die LEGOLAND-Leitung jedoch als untragbar: Demonstranten hätten anlässlich der Verhandlung in Ulm Fahnen und Plakate mit der Aufschrift „So fing es schon 1933 an. Erst die Betriebsräte – und dann?“ gezeigt und den Günzburger Freizeitpark somit in Verbindung mit der NS-Zeit gebracht, berichtet das LEGOLAND. „Dieser Vorfall ist für LEGOLAND Deutschland und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unerträglich“, berichtet die Geschäftsleitung weiter – und forderte die NGG daher nun zu einer entsprechenden Distanzierung auf.