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Landrat Rößle trat bereits für die Reaktivierung der Hesselbergbahn ein. Nun fordert er jedoch den Stopp der Stromtrassenplanung. Für den Fortschritt als auch Wohlstand in Deutschland, Bayern und im Landkreis Donau-Ries ist Energie ein wichtiger Garant. Daher sind Wirtschaftsbetriebe, Landwirtschaft und alle Bürger auf eine sichere Energieversorgung angewiesen. Im Rahmen der von Bundestag, Landtag sowie Bundesrat beschlossenen Energiewende ergeben sich neue Chancen, jedoch auch neue Herausforderungen.
Sicherstellung der Energieversorgung
Die Sicherstellung der Energieversorgung nach der auch vom Landkreis Donau-Ries befürworteten Stilllegung der bayerischen Atomkraftwerke ist eine dieser Herausforderungen. Hierbei stehen die Stromerzeugung und die Infrastruktur in einem untrennbaren Zusammenhang. In der Übergangszeit müssen die Versorgungstrukturen erneuerbarer und konventioneller Energien verknüpft werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung für das Gelingen der Energiewende.
Forderung des Kreistags Donau-Ries
Der Kreistag stellt im Namen der Menschen im Landkreis Donau-Ries Forderungen an die Bundesregierung, die Bundesnetzagentur und die Bayerische Staatsregierung. Zum einen sollen die weiteren Planungen für die Gleichstromtrasse „Süd-Ost“ unverzüglich gestoppt werden, zum anderen soll geprüft werden, ob die geplanten Stromtrassen überhaupt erforderlich sind. Der im Freistaat Bayern benötigte Strombedarf soll vor Ort selbst erzeugt werden, die dezentrale Stromversorgung soll Vorrang haben.
Ertüchtigung bestehender Leitungen hat Vorrang
Die Bevölkerung Bayerns lehnt einen Import von Kohle- oder gar Atomstrom ab. Vor der Errichtung neuer Trassen muss die Ertüchtigung bestehender Leitungen absoluten Vorrang haben. Die Trasse darf in keinem Fall dem Interesse der großen Stromerzeuger und Netzbetreiber dienen, Strom in das Ausland zu exportieren oder Strom von ausländischen Kernkraftwerken zu importieren.
Bundesbedarfsplangesetz kurzfristig ändern
Eine weitere Forderung ist, aufgrund der Ergebnisse einer sorgfältigen Folgenabschätzung der anstehenden Entscheidungen im Erzeugungsbereich, gegebenenfalls das Bundesbedarfsplangesetz kurzfristig zu ändern. Des Weiteren soll dafür Sorge getragen werden, dass der Übertragungsnetzbetreiber Amprion bis zur notwendigen Aktualisierung des Netzentwicklungsplanes keine Anträge auf Einleitung des Bundesfachplanungsverfahrens stellt.