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In den Werken Donauwörth und Perwenitz (Brandenburg) sind laut Tarifvertrag betriebsbedingte Kündigungen für drei Jahre ab Übernahme durch EDEKA ausgeschlossen. Zudem müssen an den Standorten Investitionen erfolgen.
von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Der EDEKA-Verbund und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben kürzlich einen Beschäftigungssicherungsvertrag abgeschlossen. Betroffen sind davon die rund 400 Arbeitnehmer der „Birkenhof“-Fleischwerke der Tengelmann-Gruppe. Der Tarifvertrag erfüllt die Auflagen der Ministererlaubnis, die Sigmar Gabriel der Fusion ausgesprochen hatte.
„Erhalt der ‚Birkenhof‘-Arbeitsplätze geschaffen“
Die NGG begrüßte die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, die Arbeitsplätze in den Mittelpunkt seiner Entscheidung zu stellen. „Wir haben damit die Voraussetzungen für einen möglichen Erhalt der ‚Birkenhof‘-Arbeitsplätze auf Basis der Ministererlaubnis geschaffen. Es liegt nun an den Gerichten, ob Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann auch tatsächlich erhalten werden können“, äußerte sich Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender, nach den Verhandlungen. Der Tarifvertrag und damit die Beschäftigungssicherung kann jedoch erst wirksam werden, wenn die Ministererlaubnis vor den Gerichten Bestand hat.
Auch Filialbeschäftigte haben Kündigungsschutz
In der 13. Tarifverhandlung einigten sich auch ver.di und die Verantwortlichen der Überleitung von Tengelmann zu EDEKA. Die ausgehandelten Tarifverträge gelten für die Übernahme auf Grund der Ministererlaubnis. Sie sichern die Beschäftigten in Bayern unter anderem für mehr als fünf Jahre vor betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigungen. Eingeschlossen in die Verträge sind auch die Filialstandorte, die Logistik und die Verwaltung.
Tengelmann und EDEKA Fusion geht vor Gericht
Wie genau es mit der Übernahme weitergeht, ist noch offen. Mitte Juli entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, den Eilanträgen von REWE und Markant stattzugeben. Dadurch wurde die Fusion von Kaiser’s Tengelmann und EDEKA per Vollzugsverbot zunächst gestoppt. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen laufen dennoch weiter. Dadurch ist der Kauf erst einmal zeitlich nach hinten verschoben. Auch das Kartellamt war seit dem Antrag zur Übernahme gegen die Verbindung. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erteilte Tengelmann und EDEKA jedoch eine Ministererlaubnis. Diese Entscheidung stieß auf viel Kritik, auch seitens des Bauernverbands.