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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
„Die Entscheidung des Gerichts hat große Bestürzung ausgelöst. Wir bedauern diese Wendung im Ministererlaubnisverfahren außerordentlich, insbesondere mit Blick auf unsere knapp 16.000 Mitarbeiter bei Kaiser’s Tengelmann“, lies Karl-Erivan W. Haub, Geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Tengelmann, verlauten. „Unser Ziel war immer, Kaiser’s Tengelmann als Ganzes abzugeben und damit den größten Teil der Arbeitsplätze zu erhalten.“ Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppte diesen Schritt nun.
Vollzugsverbot: 500 Beschäftigte in den Fleischwerken betroffen
In Gefahr sieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vor allem die Mitarbeiter in den Fleischwerken. „Diese falsche Entscheidung gefährdet die Arbeitsplätze in den Fleischwerken von Kaiser’s Tengelmann/Birkenhof. Die Zukunftsaussichten für die Beschäftigten haben sich mit dem heutigen Tag deutlich verschlechtert“, kritisierte Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender. Betroffen sind rund 500 Beschäftigte, die in den Werken in Donauwörth (Bayern), Viersen (NRW) und Perwenitz (Brandenburg) arbeiten. Güster kündigte weiter an, die Tarifverhandlung mit Edeka zur Zukunft der Fleischwerke wie geplant weiterführen zu wollen. Die Gespräche fanden gestern, 13. Juli 2016, statt.
Kritik von REWE, Schwarzgruppe und Bauernverband seit Beginn
Die Sicherung von Arbeitsplätzen war eine der Auflagen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Er erteilte Kaiser’s Tengelmann und EDEKA unter gewissen Rahmenbedingungen die Sondererlaubnis für die Fusion. Zuvor hatte sich das Kartellamt dagegen entschieden. Mit seiner Ministererlaubnis wollte Gabriel Mitte März die Fusion dennoch zum Laufen bringen. REWE und die Schwarzgruppe (Lidl, Kaufland) hatten diesen Schritt von Anfang an kritisiert. Gegenwind erhielt die Fusion nicht zuletzt auch vom Bauernverband. „Gabriel steht kurz davor, einen folgenschweren Fehler zu machen“, warnte Bauernpräsident Walter Heidl Ende Januar dieses Jahres. „Eine Entscheidung zugunsten von EDEKA und eine weitere Machtkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel hätten dramatische Auswirkungen für die Bauern und den gesamten ländlichen Raum.“
Beschwerde eingereicht: EDEKA prüft nächste Schritte
EDEKA wird nun zunächst prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Parallel legte das Unternehmen Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartelamts ein. „Im Interesse der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht“, erklärte eine Sprecherin von EDEKA.