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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Es war die 13. Tarifverhandlung zwischen ver.di und den Verantwortlichen der Überleitung von Tengelmann zu EDEKA, die zu einem Ergebnis führte. Die ausgehandelten Tarifverträge gelten für die Übernahme auf Grund der Ministererlaubnis. Sie sichern die Beschäftigten in Bayern unter anderem für mehr als fünf Jahre vor betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigungen.
Umfassende Tarifverträge für Beschäftigte
„Noch nie gelang eine so umfassende Absicherung der Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsübernahme. Allerdings wäre ohne die Vorgaben der Ministererlaubnis ein solches Ergebnis am Verhandlungstisch auch nicht möglich gewesen“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer in Bayern. Eingeschlossen in die Verträge sind auch die Filialstandorte, die Logistik und die Verwaltung. Eine Ausgliederung an selbstständige Kaufleute wird zudem ausgeschlossen. Geschützt werden sollen die Beschäftigten durch die Betriebsräte.
Tengelmann und EDEKA Fusion soll gerichtlich geregelt werden
Wie es mit der Übernahme selbst weitergeht, ist noch offen. Mitte Juli entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, den Eilanträgen von REWE und Markant stattzugeben. Dadurch wurde die Fusion von Kaiser’s Tengelmann und EDEKA per Vollzugsverbot zunächst gestoppt. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen laufen weiter. Dadurch ist der Kauf erst einmal zeitlich nach hinten verschoben. Auch das Kartellamt war seit dem Antrag zur Übernahme gegen die Verbindung. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erteilte Tengelmann und EDEKA jedoch eine Ministererlaubnis. Diese Entscheidung stieß auf viel Kritik, auch seitens des Bauernverbands.
Gabriel knüpft Erhaltung der Arbeitsplätze an Ministererlaubnis
Durch die Übernahme könnte EDEKA deutschlandweit rund 450 neue Filialen hinzugewinnen. In Augsburg wäre EDEKA beispielsweise dann ungefähr doppelt so oft vertreten wie bisher. Auch ein Fleischwerk in Donauwörth würde durch die Fusion profitieren und den Mitarbeitern eine Beschäftigungs-Garantie geben. Der Erhalt der Arbeitsplätze zählt zu Gabriels Bedingungen für die Sondererlaubnis. Insgesamt sind 16.000 Beschäftigte von diesem Zusatz betroffen.