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So verhält sich die Arbeitslosigkeit im Landkreis Dillingen
Arbeitsmarktbericht

So verhält sich die Arbeitslosigkeit im Landkreis Dillingen

Symbolbild. Die Agentur für Arbeit hat die Arbeitsmarktzahlen für Dillingen verkündet. Foto: Bundesagentur für Arbeit

Traditionell am Ende des Monats verkündet die Agentur für Arbeit Donauwörth die aktuellen Zahlen im Agenturbezirk. Wie geht es dem Arbeitsmarkt im Landkreis Dillingen?

Die Agentur für Arbeit Donauwörth verkündet: Der positive Trend auf dem Arbeitsmarkt setzt sich fort. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Dillingen, ist im Juni nochmals leicht gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt bei 2,4 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkt niedriger als im Mai. Vor einem Jahr betrug sie 2,7 Prozent. Aktuell sind 1.339 Personen arbeitslos gemeldet, 70 weniger als vor einem Monat und 179 weniger als vor einem Jahr. Hierbei ist zu beachten, dass zwei Berichtsmonate innerhalb der Krise miteinander verglichen werden – also Juni 2020 mit Juni 2021.

„Pandemie hat Spuren hinterlassen“

„Langsam aber sicher erholt sich der Arbeitsmarkt wieder. Nichtsdestotrotz haben die Pandemie und der Strukturwandel erhebliche Spuren bei der Arbeitslosenzahl hinterlassen, wenn man diese mit den Vorkrisenjahren vergleicht. So waren im Juni 2019 insgesamt 971 Menschen arbeitslos gemeldet, 368 weniger als aktuell. Im Juni 2018 waren es sogar nur 848 Arbeitslose, 491 weniger als in diesem Monat“, berichtet Richard Paul, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Donauwörth.

Im Juni haben sich 355 Personen arbeitslos gemeldet, davon kamen 162 aus einer Beschäftigung. Im Gegenzug konnten 423 die Arbeitslosigkeit beenden, 189 davon nahmen eine Erwerbstätigkeit auf.

Das rät die Agentur für Arbeit

„Trotz schrittweiser Lockerungen bleibt es für die von der Pandemie stark betroffenen Betriebe unabwägbar, ob und wann eventuell erneut Kurzarbeit erforderlich ist. Die Zugangserleichterungen und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent beziehungsweise 100 Prozent werden daher mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 17.06.2021 auch für Fälle verlängert, in denen Kurzarbeit bis spätestens zum 30. September 2021 eingeführt wird. Damit werden die Zugangserleichterungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld verlängert und eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent um weitere drei Monate erweitert. Kurzarbeitenden Unternehmen empfehle ich, diese Zeit für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu nutzen. Denn Fachkräfte werden auch nach der Krise dringend benötigt, um sich zukunftssicher aufzustellen“, informiert und rät Richard Paul.

Hier der Vergleich zum Vormonat.

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