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US-Botschaften in Europa haben Briefe und Fragebogen an direkte Geschäftspartner verschickt. Das geht aus Meldungen der Deutschen IHK und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor. Das Ziel: Die Unternehmen sollen nachweisen, dass sie sich an ein Dekret von US-Präsident Trump halten und „keine Programme zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion durchführen“, wenn sie mit den USA Geschäfte machen oder machen wollen.
Laut der Deutschen IHK haben inzwischen rund zwei Dutzend in Deutschland ansässige Unternehmen von der US-Botschaft in Berlin ein solches Schreiben bekommen. Zudem haben US-Konsulate solche Aufforderungen auch an deutsche Unternehmen verschickt, die direkte Vertragspartner amerikanischer Regierungsstellen sind. Unternehmen aus dem europäischen Ausland, die ebenfalls solche Briefe bekommen haben, haben diese laut IHK teilweise an ihre Zentrale in Deutschland weitergeleitet.
Der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V (vbw) liegen keine nennenswerten Erkenntnisse vor, dass auch Firmen in Bayern oder Bayerisch-Schwaben von der US-Botschaft entsprechende Post bekommen haben. Das teilte die vbw auf Anfrage mit. Einmischungsversuchen aus den USA erteilt der vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt aber eine klare Absage: „Jedes Unternehmen entscheidet selbst, wen es einstellt. Wir halten Gleichberechtigung und soziale Teilhabe für wichtige Grundpfeiler unserer Gesellschaft und wir engagieren uns für eine freie und tolerante Gesellschaft.“
Demnach sollten bayerische Unternehmen, die in den USA Geschäfte machen, selbst abwägen, wie sie auf die Aufforderungen aus den USA reagieren. Brossardt schränkt das aber auch ein: „Ein Handlungsbedarf besteht aber, wenn die aktuellen Vorgaben aus den USA im Konflikt stehen zu deutschem und europäischem Recht.“ Hier sieht er die neue Bundesregierung und die EU-Kommission in der Pflicht.
Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert die Versuche von US-Botschaften, Unternehmen in Europa zur Aufgabe ihrer Antidiskriminierungsmaßnahmen zu drängen. „Europa steht für Gleichbehandlung und für den Schutz vor Diskriminierung. Das ist geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten“, sagt Ataman. „Sollte die US-Regierung von deutschen Unternehmen verlangen, geltendes Recht nicht zu befolgen, wäre das eine Aufforderung zum Rechtsbruch“. Sie rät Unternehmen in Deutschland, auf solche Forderungen aus den USA nicht einzugehen.
Nach Einschätzungen der Deutschen IHK hat das Vorgehen der USA bislang wenig Auswirkungen auf die Unternehmen. Dennoch bewertet sie in einem Statement die Briefe als zusätzliche Irritationen "in einer vom Zollstreit angeheizten schwierigen Lage zwischen den USA und Europa".