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Die staatlichen Überbrückungshilfen sollen der Wirtschaft helfen, die Krise besser zu überstehen. So auch die Überbrückungshilfe III. Diese Hilfe gibt es aber leider nicht für jeden. „Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020“, erklärt Jörg Seidel, Steuerberater und Partner der Augsburger Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner, „Berechtigte Unternehmen oder Soloselbstständige müssen jedoch einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Referenzmonat 2019 nachweisen.“ Zur Antragsstellung muss dabei aber zwingend ein so genannter „prüfender Dritter“, etwa ein Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer involviert sein.
Diese Kosten können bezuschusst werden
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Überbrückungshilfe III nach dem Umsatzeinbruch des jeweiligen Unternehmens. Somit können zwischen 40 und 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet werden. „Förderfähig sind in diesem Zusammenhang etwa Mieten, Leasingraten, Finanzierungskosten, Personalkosten aber z.B. auch Marketing und die Kosten für die Antragstellung selbst “, erklärt Seidel. Sonderregelungen gibt es dabei zum Beispiel für den Einzelhandel: Hier kann ein besonderer Fokus auf die Erstattung verderblicher Ware geworfen werden. Auch für die Touristiker wurden spezielle Regelungen getroffen. Hier können etwa Service-Entgelte gefördert werden, sofern eine Reise seit dem 18. März 2020 storniert wurde. Details stellte Wirtschaftsminister Aiwanger im Februar vor.
Hier gibt es noch Probleme mit der „Ü III“
„Wir haben den Eindruck, dass die Überbrückungshilfe III im Großen und Ganzen gut angenommen wird“, erklärt Seidel, „Und das, trotz der komplizierten Antragsstellung.“ Dennoch beobachtet Jörg Seidel auch immer wieder Schwierigkeiten: „Leider dauert die Bearbeitung der Anträge noch immer sehr lange und bei komplexen Unternehmensstrukturen kommt es leider immer wieder vor, dass durch das Beihilferecht nicht alle Kosten gefördert werden können.“
Luana Pellizzari ist mit dem Ergebnis nur zum Teil zufrieden
Luana Pellizzari, Inhaberin des Augsburger Restaurants La Commedia, nahm die Überbrückungshilfe III in Anspruch. Mit dem Ergebnis ist sie dabei nur zum Teil zufrieden: „Zunächst einmal ist es schön, dass der Staat den Unternehmen helfen will. Verbesserungswürdig sind jedoch die langen Wartezeiten bis das Geld fließt. Ende März haben wir für die Monate ab Dezember 2020 keine Hilfsgelder erhalten, außer der Abschlagszahlung für Dezember, obwohl wir seit November schon dauerhaft geschlossen sind.“ Unsicherheit zeigt sich bei der Restaurant-Inhaberin aber unterdessen auch bei der Höhe des ausgezahlten Geldes: „Was die Förderhöhe angeht, so sind die Hilfsgelder für die Wintermonate sicherlich angemessen. Schwierig wird es aber, wenn wir in unseren umsatzstarken Sommermonaten wieder schließen müssten – wir in der Gastronomie benötigen auch Geld zum Leben. Wenn wir für die umsatzstarken Sommermonate nur die Corona-Hilfen erhalten, stellt uns das auch privat vor schwierige Lebenssituationen.“