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Überbrückungshilfe III startet auch in Bayerisch-Schwaben
Krisenmanagement

Überbrückungshilfe III startet auch in Bayerisch-Schwaben

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi/A. Gottardi
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Bildquelle: StMWi/A. Gottardi

Der Bund hat die Überbrückungshilfe III freigegeben. Diese soll auch Unternehmen in Bayerisch-Schwaben dabei helfen, die Corona-Krise zu überwinden. Diese Anforderungen müssen dafür erfüllt werden.

Jetzt können Unternehmen die Überbrückungshilfe III zur Förderung betrieblicher Fixkosten beantragen. Dazu erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Endlich startet die Überbrückungshilfe III, auf die viele Unternehmen dringend angewiesen sind. Der Bund ermöglicht damit, Anträge zu stellen und Abschlagszahlungen zu erhalten. In der inhaltlichen Ausgestaltung des Förderprogramms wurden viele unserer bayerischen Forderungen aufgegriffen. Für die Betriebe bedeutet das ganz konkret mehr Geld und einen einfacheren Zugang zu den Hilfen.“ Konkretisiert erklärte der Wirtschaftsminister außerdem: „Pro Fördermonat sind für die Betriebe nun bis zu 1,5 Millionen Euro möglich. Zudem sind jetzt endlich auch bei der Überbrückungshilfe Abschlagszahlungen bis maximal 50 Prozent der Fördersumme möglich. Für jeden Fördermonat gibt es bis zu 100.000 Euro, das verschafft den Unternehmen rasch nach der Antragstellung frisches Kapital.“

Diese Unternehmen haben einen Anspruch

Die Überbrückungshilfe III erfasst den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Antragsberechtigt sind Betriebe aller Branchen mit einem Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Bedingung für die Hilfe ist ein Umsatzeinbruch im Förderzeitraum von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Als erstattungsfähige Kosten werden neu anerkannt:

  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter
  • bauliche Modernisierungs- Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten
  • Investitionen in Digitalisierung, Marketing und Werbung

Einzelhandel erhält Sonderregelung

Zudem gibt es Sonderregelungen für bestimmte Branchen wie dem Einzelhandel: Hier werden Wertverluste aufgrund unverkäuflicher oder saisonaler Ware vollständig als erstattungsfähige Kosten berücksichtigt und bis zu 90 Prozent erstattet. Wirtschaftsminister Aiwanger betonte hierzu: „Wir dürfen nicht vergessen: Die Überbrückungshilfe aus dem steuerfinanzierten Staatstopf ist keine Dauerlösung und kein Ersatz für den normalen Geschäftsbetrieb. Viele Unternehmen sind bereits im vierten Lockdown-Monat. Es ist jetzt höchste Zeit, das wirtschaftliche Leben wieder schrittweise und so gut es das Infektionsgeschehen zulässt, herzustellen." Die Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember kann ebenfalls noch bis Ende März beantragt werden. Seit Sommer 2020 haben bayerische Unternehmen bisher über 1,6 Milliarden Euro an Coronahilfen erhalten.

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