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Überbrückungshilfen werden auch in Schwaben verbessert
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Corona-Krise

Überbrückungshilfen werden auch in Schwaben verbessert

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi/A. Gottardi
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi/A. Gottardi

Mitte April verkündet Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger „wichtige Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe". Was genau das bedeutet und wie auch Augsburger Unternehmen davon profitieren sollen.

Seit Mitte April können von Corona besonders betroffene Unternehmen einen Eigenkapitalzuschuss im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragen. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Leistungszeitraum November 2020 bis Juni 2021. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung gewährt. Unternehmen, die ihren Erstantrag auf Überbrückungshilfe III bereits gestellt haben, können den neuen Eigenkapitalzuschuss mit einem Änderungsantrag beantragen.

Das sagt Bayerns Wirtschaftsminister zu der Änderung

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die Überarbeitung der Überbrückungshilfe III: „Die jüngsten Verbesserungen sind ein großer Fortschritt, um möglichst vielen Betrieben eine möglichst hohe finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Ich begrüße es sehr, dass der Bund das Programm weiterentwickelt und dabei auch einige wichtige bayerische Forderungen aufgenommen hat. Dazu zählen insbesondere die Öffnung der Überbrückungshilfe für Start-Ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet worden sind sowie die Möglichkeit, in bestimmten Fällen einen alternativen Vergleichsumsatz heranzuziehen.“

Weitere Verbesserungen sind

  • Anhebung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent;
  • Anschubhilfe für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme – maximal 2 Millionen Euro;
  • Verlängerung des Zeitraums für erstattungsfähige Kosten in der Veranstaltungs- und Kulturbranche auf bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums;
  • Erweiterung der Sonderregelung für Einzelhändler zur Warenwertabschreibung saisonaler und verderblicher Ware auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender;
  • Erweiterung der Antragsberechtigung auf Religionsgemeinschaften – zum Beispiel Unternehmen in kirchlicher Trägerschaft;

Hilfen im Rahmen von 680 Millionen Euro

Bisher haben bayerische Betriebe über 680 Millionen Euro im Rahmen der Überbrückungshilfe III erhalten, rund 70 Prozent aller Anträge sind von der IHK für München und Oberbayern bereits bewilligt worden. Alle Informationen rund um die Überbrückungshilfe gibt es online auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Die Überbrückungshilfe III soll Corona-gebeutelte Unternehmen unterstützen. Doch so einfach ist die Hilfe nicht zu bekommen. Die Augsburger Kanzlei Sonntag & Partner und ihre Mandantin des Restaurants La Commedia haben Mitte April erläutert, wie es in der Praxis abläuft.

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