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von Marina Huber, Online-Redaktion
Seit dem 15. Juni gibt es ein neues Versprechen bei den swa: Während des 15- und 30-Minuten-Takts der Straßenbahnen wird der Anschluss nun garantiert. So soll vor allem abends die Sicherheit gegeben werden, in die Stadtteile nach Hause zu kommen.
Anschlussgarantie an zunächst sechs Haltestellen
Die Garantie gilt in den Zeiten des 15- und 30-Minuten-Takts der Straßenbahnen. Das ist insbesondere in der Früh, am Abend ab 20.30 Uhr sowie am Wochenende. Es wurden besonders solche Haltestellen ausgewählt, an denen von der Straßenbahn auf die Buslinien umgestiegen wird, die die Stadtteile erschließen. Die Anschlussgarantie gilt vorerst auf den folgenden sechs Haltestellen: Am Königsplatz, Göggingen Rathaus und Haunstetten Nord. Außerdem auch am Rudolf-Diesel-Gymnasium, am Textilmuseum sowie am Jakobertor.
Technische und bauliche Voraussetzungen
Die Haltestelle, an denen die Anschlussgarantie gilt, muss einige technische und bauliche Voraussetzungen bieten. Es muss beispielsweise für Busse die Möglichkeit gegeben sein, auf eine verspätete Straßenbahn kurz zu warten. Dr. Walter Casazza, Geschäftsführer der swa, erklärt: „Zum anderen haben wir zunächst solche Haltestellen ausgewählt, an denen auch ein größeres Fahrgastaufkommen gegeben ist. Im Laufe der Zeit wollen wir die Anschlussgarantie auf weitere Haltestellen ausweiten und dafür die baulichen und technischen Voraussetzungen schaffen“. Haltestellen, an denen die Anschlussgarantie gegeben wird, tragen als Kennzeichnung ein spezielles Symbol. Ab August gibt es im ÖPNV außerdem eine weitere Änderung.
Entschädigung für verpassten Bus
An den Haltestellen, an denen die swa eine Anschlussgarantie gibt, werden Entschädigungen gezahlt, falls der Bus verpasst wurde. Die Wahl besteht zwischen einer kostenlosen Tageskarte oder der Erstattung der Kosten für die Taxifahrt bis zu 15 Euro von der Haltestelle bis zum Zielort. Formulare, mit denen die Entschädigung beantragt werden kann, gibt es direkt beim Fahrer, in den Kundenzentren der swa oder online.
Voraussetzung für Entschädigungen
Damit die Entschädigungen auch wirklich ausbezahlt werden können, gibt es einige Voraussetzungen. Die Verspätung muss tatsächlich von den Stadtwerken verursacht sein. Höhere Gewalt, wie zum Beispiel Unwetter, oder Baustellen und Umleitungen zählen nicht zu Entschädigungsgründen. Bei technischen Defekten liegen gebliebene Fahrzeuge sind aber ein Grund für Entschädigungen. Sollte der Anschluss nicht gehalten werden können, werden die Fahrgäste mit einer Durchsage in den Fahrzeugen informiert.