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Streik im Nahverkehr – Streik auf dem Rücken unbeteiligter Dritter
Kommentar

Streik im Nahverkehr – Streik auf dem Rücken unbeteiligter Dritter

B4B-Redakteurin Katharina Seeburger. Foto: Bernd Jaufmann
B4B-Redakteurin Katharina Seeburger. Foto: Bernd Jaufmann

Zum dritten Mal in diesem Monat streiken die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr. Diesmal sogar zwei Tage am Stück. Das ist Arbeitskampf auf dem Rücken unbeteiligter Dritter. Hier muss sich etwas ändern.

Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Ich bin froh, dass wir in einem Land leben, in dem es Gewerkschaften gibt. Und ich bin froh, dass diese Gewerkschaften auch so stark sind, dass sie die Interessen der Arbeitnehmer wirklich vertreten und, wo nötig, auch schützen können. Gleichzeitig müssen Streiks im Nah- und Fernverkehr auf andere Art organisiert werden. Denn der aktuelle Streit zwischen Gewerkschaften und Kommunen wird zu 100 Prozent auf dem Rücken unbeteiligter Dritter ausgetragen. Das ist nicht in Ordnung.

Auf den Nahverkehr angewiesen? Pech gehabt!

Streiken Mitarbeitende eines Unternehmens, wie zum Beispiel im vergangenen Jahr bei der Brauerei Oettinger, ist das eine Sache zwischen Unternehmen und Gewerkschaft. Die Folgen des Streiks, wie Produktionsausfälle oder Umsatzrückgang, betreffen direkt das Unternehmen. Natürlich kann es im Extremfall sein, dass ein Produkt im Supermarkt dann nicht verfügbar ist. Davon verdurstet aber niemand – Verbraucher können einfach zu anderen Produkten greifen.

Bei Streiks wie jetzt im öffentlichen Nahverkehr sieht das anders aus. Stehen Busse und Bahnen still, betreffen die Folgen des Streiks in erster Linie nicht etwa die Kommunen. Sie betreffen die Fahrgäste und das öffentliche Leben. Arbeitnehmer und Schüler müssen schauen, wie sie in die Schule oder zur Arbeit kommen können. Denn sie müssen weiter ihrer Pflicht nachkommen. Wer ein Auto hat, hat Glück. Wer auf den Nahverkehr angewiesen ist und auch kein Homeoffice machen kann, hat Pech gehabt. Der muss einen Urlaubstag nehmen oder hat für diesen Tag einen Verdienstausfall.

Streikrecht muss angepasst werden

Branchen, deren Streiks unbeteiligte Dritte treffen, haben damit ein besonderes Druckmittel. Doch damit geht auch eine besondere Verantwortung einher. Das Streikrecht in Branchen, die systemrelevant sind, sollte meiner Meinung nach überarbeitet werden. Streiken ja – aber in begrenztem Maße.

Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung vbw, Bertram Brossardt, fordert zum Beispiel eine Hürde, bevor in diesen Bereichen gestreikt werden darf. „Wir brauchen endlich in der kritischen Infrastruktur eine verpflichtende Schlichtung, bevor ein Arbeitskampf stattfindet“, sagt Brossardt. Doch auch ein Blick in unsere europäischen Nachbarländer kann hier helfen.

Der spanische Staat etwa kann für Streiks im Verkehrssektor Mindestquoten festlegen. Beschäftigte im Nah- und Fernverkehr müssen ein Mindestangebot aufrechterhalten. So mussten bei Streiks Anfang Februar während der Hauptverkehrszeiten 75 Prozent der Züge fahren. Außerhalb dieser Zeiten 50 Prozent. Streiken ja, aber der Verkehr kommt nicht vollständig zum Stillstand.

Es ist Zeit, das Streikrecht in Deutschland so anzupassen, dass Gewerkschaften und ihre Mitglieder zwar weiterhin für ihre Interessen die Arbeit niederlegen können – aber damit kein ganzes Land lahmlegen.

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