B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

B4B Schwaben
 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
Warnstreik im Nahverkehr: Was Unternehmen und Arbeitnehmer wissen müssen
Rechtslage

Warnstreik im Nahverkehr: Was Unternehmen und Arbeitnehmer wissen müssen

Dürfen Arbeitnehmer zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, wenn im Nahverkehr gestreikt wird? Foto: Adobe Stock/ Björn Wylezich
Dürfen Arbeitnehmer zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, wenn im Nahverkehr gestreikt wird? Foto: Adobe Stock/ Björn Wylezich

Erneut fahren am 27. und 28. Februar in Augsburg weder Busse noch Straßenbahnen. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Streiks im Nahverkehr?

Einsam und verlassen sehen Bus- und Straßenbahnhaltestellen an Streiktagen aus. Bei den bisher zwei Streiktagen war der öffentliche Nahverkehr in Augsburg fast vollständig zum Erliegen gekommen. Auf den Straßen dagegen sind mehr Autos und Radfahrer unterwegs als sonst. Wer kann, weicht auf diese Verkehrsmittel aus. Doch was ist mit Arbeitnehmern, die ohne ÖPNV eigentlich gar nicht zur Arbeit fahren können oder wesentlich länger brauchen?

Keine Ausnahmen wegen Streik

„Ein Streik ist keine Entschuldigung dafür, zu spät zur Arbeit zu kommen“, stellt Anna Rommel klar, Rechtsexpertin der IHK Schwaben. Denn auch in dieser Situation gelte die Pflicht des Arbeitnehmers, seine vertragliche Leistung zu erfüllen. „Um auch am Tag des Streiks pünktlich zu sein, müssen sich Beschäftigte rechtzeitig auf den Weg machen. Das kann unter Umständen bedeuten, einige Stunden früher als gewöhnlich loszufahren oder sich um alternative Anreisemöglichkeiten zu bemühen“, erklärt Rommel weiter. Heißt: Auto, Fahrrad, Fahrgemeinschaft oder zur Not auch ein Taxi.

Lesen Sie hier alles zum Streik am 27. und 28. Februar:Zweitägiger ÖPNV-Warnstreik trifft Augsburger Nahverkehr am Wochenende

Recht auf Homeoffice bei Streik?

Wer befürchtet, dass er am Streiktag später zur Arbeit kommen werde, solle vorher mit den Vorgesetzten darüber sprechen. Sonst könnten Arbeitgeber für die ausgefallene Zeit das Gehalt anteilig kürzen. Für Rommel ist Kommunikation im Voraus daher das Wichtigste.

Die Rechtsexpertin empfiehlt außerdem, dass beide Seiten vorab und zusammen nach einer Lösung suchen. Je nach Arbeitsplatz wäre für manche etwa Homeoffice möglich. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Auch Auszubildende können an Streiktagen Homeoffice nutzen, erklärt Anja Heusel, Teamleiterin der Bildungsberatung bei der IHK Schwaben. „Wenn die Betreuung durch den Ausbilder sichergestellt ist“, betont Heusel.

Urlaub oder Gleitzeit an Streiktagen

Was ist, wenn Homeoffice nicht möglich ist? „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, können betroffenen Beschäftigten anbieten, mögliche Verspätungen an den Streiktagen über ihre Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten auszugleichen oder gleich einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen“, sagt Rommel.

Homeoffice, Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen sind die einzigen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, die wegen des Streiks tatsächlich den Arbeitsplatz nicht erreichen können – weil sie keine Alternative zum ÖPNV haben.

Artikel zum gleichen Thema