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Einsam und verlassen sehen Bus- und Straßenbahnhaltestellen an Streiktagen aus. Bei den bisher zwei Streiktagen war der öffentliche Nahverkehr in Augsburg fast vollständig zum Erliegen gekommen. Auf den Straßen dagegen sind mehr Autos und Radfahrer unterwegs als sonst. Wer kann, weicht auf diese Verkehrsmittel aus. Doch was ist mit Arbeitnehmern, die ohne ÖPNV eigentlich gar nicht zur Arbeit fahren können oder wesentlich länger brauchen?
„Ein Streik ist keine Entschuldigung dafür, zu spät zur Arbeit zu kommen“, stellt Anna Rommel klar, Rechtsexpertin der IHK Schwaben. Denn auch in dieser Situation gelte die Pflicht des Arbeitnehmers, seine vertragliche Leistung zu erfüllen. „Um auch am Tag des Streiks pünktlich zu sein, müssen sich Beschäftigte rechtzeitig auf den Weg machen. Das kann unter Umständen bedeuten, einige Stunden früher als gewöhnlich loszufahren oder sich um alternative Anreisemöglichkeiten zu bemühen“, erklärt Rommel weiter. Heißt: Auto, Fahrrad, Fahrgemeinschaft oder zur Not auch ein Taxi.
Lesen Sie hier alles zum Streik am 27. und 28. Februar:Zweitägiger ÖPNV-Warnstreik trifft Augsburger Nahverkehr am Wochenende
Wer befürchtet, dass er am Streiktag später zur Arbeit kommen werde, solle vorher mit den Vorgesetzten darüber sprechen. Sonst könnten Arbeitgeber für die ausgefallene Zeit das Gehalt anteilig kürzen. Für Rommel ist Kommunikation im Voraus daher das Wichtigste.
Die Rechtsexpertin empfiehlt außerdem, dass beide Seiten vorab und zusammen nach einer Lösung suchen. Je nach Arbeitsplatz wäre für manche etwa Homeoffice möglich. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Auch Auszubildende können an Streiktagen Homeoffice nutzen, erklärt Anja Heusel, Teamleiterin der Bildungsberatung bei der IHK Schwaben. „Wenn die Betreuung durch den Ausbilder sichergestellt ist“, betont Heusel.
Was ist, wenn Homeoffice nicht möglich ist? „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, können betroffenen Beschäftigten anbieten, mögliche Verspätungen an den Streiktagen über ihre Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten auszugleichen oder gleich einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen“, sagt Rommel.
Homeoffice, Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen sind die einzigen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, die wegen des Streiks tatsächlich den Arbeitsplatz nicht erreichen können – weil sie keine Alternative zum ÖPNV haben.