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Etwa 10 Liter Wasser werden für die Produktion eines DIN A4-Blatt benötigt. Eine Grundsteuererklärung macht daher schon aus nachhaltigen Gründen in digitaler Form Sinn. Ab wann die Online-Einreichung für Augsburgs Bürger zur Verfügung steht.
Nicht nur der Mittelstand muss sich für die Zukunft den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Auch aufwendige Bürokratie muss sich den Entwicklungen der Welt anpassen, um zeitintensive Prozesse zu entschlacken. Dazu zählen auch Erstellung und Versand einer Grundsteuererklärung. Hier wagt die Politik nun den Schritt hinzu einer Online-Lösung, von der auch Augsburger profitieren.
Der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker informiert darüber, was das für Augsburgs Steuerpflichtige bedeutet: „Ab dem 1. Juli können Bürger ihre Grundsteuererklärung abgeben – vollständig digital über Elster oder auf Papier. Bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundstückeigentümer dafür Zeit. Bayerns Steuerverwaltung unterstützt dabei mit einem vielfältigen Serviceangebot. Über den ‚BayernAtlas-Grundsteuer‘ können für die Erklärung notwendige Katasterdaten schon jetzt kostenlos abgerufen werden. Zudem haben die Bürger in Bayern einen Vorteil: Anders als beim Bundesmodell müssen sie für ihre Grundstücke nur einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben.“
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Das gilt ebenso für die Einheitswerte und damit die bisherige Lastenverteilung. Damit die Finanzämter die neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln können, müssen Augsburgs Bürger jetzt eine Grundsteuererklärung abgeben. Die endgültige Höhe der neuen Grundsteuer ab 2025 wird aber erst in 2024 durch den Hebesatz der jeweiligen Kommunen festgelegt. Diese versenden dann die Grundsteuerbescheide. Bis einschließlich 2024 muss noch die bisherige Grundsteuer bezahlt werden.
Jeder Eigentümer eines Grundstücks und eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben. Im Gegensatz zum Bundesmodell, ist dies in Augsburg grundsätzlich nur einmalig nötig. Für jedes Objekt ist eine eigene Grundsteuererklärung abzugeben. Miteigentümer müssen eine gemeinsame Erklärung abgeben. Nur bei einer Änderung der Flächen oder der Nutzung muss erneut eine Erklärung eingereicht werden.
„Die neue Grundsteuer im Freistaat wird ausschließlich an physischen Größen wie der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie an der Gebäudenutzung ausgerichtet – Steuererhöhungen ‚durch die Hintertür‘, also allein aufgrund eines ständig steigenden Preisniveaus bei Immobilien, wird es in Bayern nicht geben“, verspricht Füracker.