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OB-Stichwahl: Briefwahl, Fristen und Abstimmungsmöglichkeiten im Überblick
Kommunalwahl

OB-Stichwahl: Briefwahl, Fristen und Abstimmungsmöglichkeiten im Überblick

Wer wird Augsburgs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin? Eva Weber und Florian Freund treten in einer Stichwahl am 22. März gegeneinander an. Foto: Martin Augsburger, Stadt Augsburg / Nikky Maier
Wer wird Augsburgs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin? Eva Weber und Florian Freund treten in einer Stichwahl am 22. März gegeneinander an. Foto: Martin Augsburger, Stadt Augsburg / Nikky Maier

Am 22. März entscheidet Augsburg in der Stichwahl über das Oberbürgermeisteramt. Rund 60.000 Briefwahlunterlagen sind im Umlauf. Das sind die Fristen.

Nach der Kommunalwahl am 8. März fällt die Entscheidung über das Oberbürgermeisteramt in Augsburg in einer Stichwahl. Keiner der angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten konnte im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit von über 50 Prozent erreichen. In der Stichwahl treten nun die beiden Bestplatzierten gegeneinander an: Amtsinhaberin Eva Weber (CSU) und Florian Freund (SPD). 

Lesen Sie hier die Interviews mit beiden Kandidaten: OB-Kandidat Freund: „Wirtschaft wird wieder Chefsache in Augsburg“ und OB Eva Weber: „Augsburg soll wachsen – aber nicht um jeden Preis“

Briefwahl: Versand und Fristen 

Wer bereits für die erste Wahl am 8. März Briefwahlunterlagen inklusive Stichwahl beantragt hat, erhält diese automatisch und muss nichts weiter unternehmen. Für alle anderen bestand bis zum 17. März, 18 Uhr, die Möglichkeit, die Unterlagen online zu beantragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen läuft seit der vergangenen Woche. Aufgrund des engen Zeitplans konnte mit Druck und Versand erst nach der amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses am 10. März begonnen werden. Insgesamt werden rund 60.000 Unterlagen verschickt, die laut Stadt bis spätestens Freitag, 20. März, bei den Wahlberechtigten eintreffen sollen. 

Sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen oder früher benötigt werden, besteht die Möglichkeit, Ersatz im Bürgerbüro Stadtmitte zu beantragen. Dort kann auch direkt vor Ort gewählt werden. Diese Option besteht noch bis einschließlich Samstag, 21. März 2026, 12 Uhr. 

Direktwahl im Bürgerbüro 

Das Bürgerbüro Stadtmitte in der Straße An der Blauen Kappe 18 bietet zusätzlich zur Briefwahl die Möglichkeit der direkten Stimmabgabe. Diese Option richtet sich insbesondere an Wählerinnen und Wähler, die ihre Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten haben oder flexibel abstimmen möchten. Empfohlen wird zudem, ausgefüllte Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zurückzusenden. Alternativ können sie direkt in den Wahlbriefkasten am Verwaltungszentrum eingeworfen werden, spätestens bis zum Wahlsonntag, 22. März 2026, 18 Uhr.

Abstimmung im Wahllokal 

Neben der Briefwahl ist auch die klassische Stimmabgabe im Wahllokal möglich. Am Sonntag, 22. März, öffnen die Wahllokale, wie bereits beim ersten Wahlgang, von 8 bis 18 Uhr. Für die Stimmabgabe wird nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung benötigt, alternativ ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich. Das zuständige Wahllokal finden Wähler und Wählerinnen in ihrer Wahlbenachrichtigung und kann zusätzlich online über den Wahllokalfinder der Stadt Augsburg ermittelt werden. 

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