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OB-Wahl in Augsburg: Alle Infos zur Stichwahl
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OB-Wahl in Augsburg: Alle Infos zur Stichwahl

Wer wird Augsburgs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin? Eva Weber und Florian Freund treten in einer Stichwahl am 22. März gegeneinander an. Foto: Martin Augsburger, Stadt Augsburg / Nikky Maier
Wer wird Augsburgs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin? Eva Weber und Florian Freund treten in einer Stichwahl am 22. März gegeneinander an. Foto: Martin Augsburger, Stadt Augsburg / Nikky Maier

In Augsburg kommt es zu einer Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt. Das Wahlamt registriert bereits zahlreiche Anträge auf Briefwahl für den zweiten Wahlgang.

Nach dem vorläufigen Ergebnis der Kommunalwahl steht in Augsburg eine Stichwahl um das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters an. Denn keiner der Kandidatinnen und Kandidaten erhielt mindestens 50 Prozent der Stimmen. In der Stichwahl treten die amtierende Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) und Florian Freund (SPD) gegeneinander an. Weber kam bei der Kommunalwahl auf 34 Prozent der Stimmen, Freund auf 19,9 Prozent. Obwohl die amtliche Bestätigung noch aussteht, gehen beim Wahlamt bereits zahlreiche Anträge auf Briefwahl ein.

Briefwahl für die Stichwahl in Augsburg: So geht's 

Wer bei seinem ersten Antrag für die Kommunalwahl am 8. März zugleich Unterlagen für die mögliche Stichwahl angefordert hat, muss laut Wahlamt keine weiteren Schritte unternehmen. Die entsprechenden Unterlagen werden automatisch zugesendet. Von insgesamt 60.105 eingegangenen Briefwahlanträgen für die Wahl am 8. März trifft dies auf 57.761 Anträge zu. Wer unsicher ist, ob er bereits Unterlagen für die Stichwahl beantragt hat, kann sich telefonisch beim Wahlamt informieren. 

Lesen Sie hier die Interviews mit beiden Kandidaten:OB-Kandidat Freund: „Wirtschaft wird wieder Chefsache in Augsburg“ und Eva Weber: „Augsburg soll wachsen – aber nicht um jeden Preis“

Für alle anderen Wahlberechtigten gibt es mehrere Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen anzufordern. Eine Beantragung ist bereits jetzt per E-Mail möglich. Dabei müssen Name, Geburtsdatum und Anschrift angegeben werden. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger den Antrag per Post stellen. Dafür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden, über die die Unterlagen angefordert werden können. Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag frühzeitig und ausreichend frankiert zu versenden, damit genug Zeit für den Rückversand bleibt. 

Sobald die neuen Stimmzettel beim Wahlamt eingetroffen sind, soll zudem eine Beantragung über ein Online-Formular möglich sein. Mit der Lieferung der Stimmzettel wird ab Mitte der Woche gerechnet. Danach ist auch wieder eine direkte Stimmabgabe im Bürgerbüro Stadtmitte möglich. 

Fristen und Rückgabe der Wahlbriefe 

Sollten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt worden sein, können Ersatzunterlagen noch bis Samstag, 21. März 2026, zwischen 9 und 12 Uhr beantragt werden. Wegen des kurzen Zeitraums bis zum zweiten Wahlgang empfiehlt das Wahlamt, die Wahlbriefe möglichst früh zurückzusenden. Alternativ können die Unterlagen auch direkt in den Wahlbriefkasten am Verwaltungszentrum an der sogenannten „Blauen Kappe“ eingeworfen werden. Die letzte Leerung erfolgt am Wahlsonntag, dem 22. März 2026, um 18 Uhr. 

Stimmabgabe weiterhin im Wahllokal möglich 

Neben der Briefwahl bleibt auch die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag möglich. Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 22. März, erneut von 8 bis 18 Uhr. Für die Stimmabgabe sollten Wählerinnen und Wähler nach Möglichkeit ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Zwingend erforderlich ist jedoch ein gültiger Lichtbildausweis.

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