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Das neue Jahr bringt weitreichende Änderungen im Arbeits- und Wirtschaftsrecht mit sich. Unternehmen und Beschäftigte müssen sich auf Anpassungen beim Mindestlohn, bei Gehalts- und CO₂-Transparenz sowie bei Verbraucherrechten einstellen. Experten der IHK Schwaben geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Praxis.
Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Dies wirkt sich auch auf Minijobs aus, deren Verdienstgrenze dann bei 603 Euro im Monat liegt, was einem Jahresverdienst von 7.236 Euro entspricht. „Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijobgrenze“, erklärt Anna Rommel, Arbeitsrechts-Expertin der IHK Schwaben.
Auch die Vergütung für Auszubildende steigt. Im ersten Ausbildungsjahr auf 724 Euro, im zweiten auf 854 Euro, im dritten auf 977 Euro und im vierten auf 1.014 Euro. „Der größte Teil der Auszubildenden erhält ohnehin eine deutlich höhere Vergütung“, ergänzt Dr. Christian Fischer, der Leiter der Abteilung Ausbildung der IHK Schwaben.
Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 müssen Unternehmen umfassendere Auskunfts- und Berichtspflichten erfüllen. „Die Richtlinie bringt für Unternehmen weitreichende neue Auskunfts- und Berichtspflichten mit sich, etwa zum durchschnittlichen Einkommen im Betrieb“, so Rommel.
Unternehmen müssen künftig Gehaltsunterschiede nachvollziehbar begründen, Entgeltstrukturen dokumentieren und Bewerbern in Stellenausschreibungen Gehaltsspannen nennen. Ziel ist es, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu verringern.
Rentnerinnen und Rentner können ab Januar also bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen allerdings weiterhin gezahlt werden. Mit der Aktivrente soll der Arbeits- und Fachkräftemangel abgefangen werden. Laut der Bundesregierung sollen Beschäftigte und Arbeitgeber davon profitieren.
Die Aktivrente gilt nur für diejenigen, die das reguläre Renteneintrittsalter überschritten haben. Allerdings gilt die Aktivrente nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Nach zwei Jahren soll überprüft werden, wie wirkungsvoll die Aktivrente ist.
Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe steigt ab 2026 und wirkt sich auf Tank- und Heizkosten aus. „Die Kosten für die CO₂-Zertifikate werden in der Lieferkette bis zu den Verbrauchern weitergereicht und werden damit z. B. an der Tankstelle oder beim Heizen mit Gas und Öl spürbar werden“, erklärt Dr. Robert Gonda, Energieexperte der IHK Schwaben. Für rund 100 Unternehmen in Bayerisch-Schwaben gibt es jedoch Entlastung durch den günstigeren Industriestrompreis, der ab 2026 für drei Jahre gilt.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Zudem haben Verbraucher künftig ein Recht auf Reparatur, wenn diese wirtschaftlich sinnvoller ist als ein Ersatz. Ab September 2026 kommen verpflichtende Gewährleistungs- und Garantielabels hinzu. „Die Unternehmen sollten sich jetzt bereits darauf vorbereiten“, rät Eva Schönmetzler aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft.
Unternehmen, die Produkte als umweltfreundlich oder klimaneutral bewerben, müssen diese Angaben ab Mitte 2026 wissenschaftlich belegen. Nur geprüfte Siegel dürfen zu Werbezwecken genutzt werden.
Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer. Bei Dienstwagen profitieren Beschäftigte von Steuervergünstigungen für vollelektrische Fahrzeuge, während Photovoltaik-Betreiber ab Februar 2026 geringere Einspeisevergütungen erhalten. Ab 2026 müssen Hersteller von Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien zudem wichtige Daten zu Material, CO₂-Fußabdruck und Rezyklatanteil auf einem digitalen Batteriepass ausweisen.