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Lieferkettengesetz und Industriestrompreis: Entlastung für Unternehmen in Bayerisch-Schwaben?
Wirtschaftskrise

Lieferkettengesetz und Industriestrompreis: Entlastung für Unternehmen in Bayerisch-Schwaben?

Entlasten Industriestrompreis und gelockertes Lieferkettengesetz die deutsche Wirtschaft? Foto: Adobe Stock/ marcus_hofmann
Entlasten Industriestrompreis und gelockertes Lieferkettengesetz die deutsche Wirtschaft? Foto: Adobe Stock/ marcus_hofmann

Die EU lockert das Lieferkettengesetz, in Deutschland kommt der Industriestrompreis. Werden Unternehmen endlich bei Bürokratie und Kosten entlastet? So reagiert die Wirtschaft in Bayerisch-Schwaben.

Von 2026 bis 2028 soll ein verbilligter Industriestrompreis energieintensive Unternehmen in Deutschland entlasten. Das hat der Koalitionsausschuss vergangene Woche beschlossen. Außerdem hat das EU-Parlament entschieden, das Lieferkettengesetz zu lockern. Was bedeutet das für die Unternehmen in Bayerisch-Schwaben – kommt nun die lang versprochene Entlastung?

So sieht der Industriestrompreis aus

Der Industriestrompreis soll für energieintensive Unternehmen zwischen 2026 und 2028 auf fünf Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Zudem sollen bis 2031 Gaskraftwerke mit einem Leistungsumfang von acht Gigawatt in Betrieb gehen. Laut der Nachrichtenagentur Reuters geht Bundeskanzler Friedrich Merz davon aus, dass die EU-Kommission beiden Vorhaben zustimmen wird.

Für Gernot Egretzberger, Geschäftsführer von Eberle und Vorstand der Region Schwaben der bayme vbm dringend notwendige und richtige Schritte, um die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu stärken. „Um Insolvenzen und Standortverlagerungen zu vermeiden, benötigen Unternehmen verlässlich wettbewerbsfähige Strompreise. Die vorgesehenen fünf Cent pro Kilowattstunde sind ein wichtiger Anfang“, sagt Egretzberger. Er fordert aber, dass der Industriestrompreis für alle Unternehmen gelten soll. „Sonst bleibt die gewünschte wirtschaftliche Belebung aus.“

Kritik am Industriestrompreis

Ähnlich sieht das auch Reinhold Braun, Präsident der IHK Schwaben. „Die geplanten Maßnahmen sind richtige Signale, doch sie reichen nicht aus, um die Unternehmen in Bayerisch-Schwaben nachhaltig zu entlasten“, sagt Braun. Denn von dem Industriestrompreis könnten bundesweit nur rund 2.000 Unternehmen profitieren, in Bayerisch-Schwaben rund 100. „Die Mehrheit geht leer aus“, kritisiert der IHK-Präsident.

Doch noch ein weiterer Punkt stört Braun daran, wie der Industriestrompreis geplant ist: Unternehmen müssten 50 Prozent der erhaltenen Entlastung in zusätzliche Klima- und Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestieren. „Dadurch stehen nicht alle Mittel für das operative Geschäft zur Verfügung. Bei einem Strompreis von rund 100 Euro je Megawattstunde verbleiben rechnerisch lediglich etwa 12,50 Euro je Megawattstunde als tatsächliche Entlastung“, rechnet Braun vor.

Brauns Fazit: „In der Gesamtschau zeigt sich: Der Industriestrompreis kann punktuell unterstützen, bleibt aber insgesamt nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Was bringt das gelockerte Lieferkettengesetz?

Die EU will das Lieferkettengesetz lockern. Konkret bedeutet das, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie nur noch für Unternehmen gilt, die mehr als 5.000 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro haben. Bislang waren auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro betroffen. Zudem soll es für Unternehmen bei Regelverstößen keine zivilrechtlichen Folgen mehr geben. Auch die Prüfung der Lieferanten über die gesamte Lieferkette hinweg entfällt. So wird verhindert, dass kleinere Unternehmen durch die Nachweispflicht größerer Unternehmen indirekt doch dem Lieferkettengesetz unterliegen. Weiter müssen Unternehmen keinen Plan zur Einhaltung der Pariser Klimaziele mehr aufstellen.

Für IHK-Präsident Braun ein seltener Lichtblick für den Abbau von Bürokratie. Die Entlastung sei aber spürbar. „Die bisherigen Vorgaben waren für viele Betriebe weder umsetzbar noch wirtschaftlich stemmbar. Was nun entschieden wurde, kommt einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit deutlich näher. Die Entscheidung ist ein erster Schritt – weitere Maßnahmen müssen folgen“, sagt Braun.

Denn die Unternehmen brauchen laut Braun ihre finanziellen und personellen Ressourcen für Innovation, Transformation und um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Braun fordert hier einen grundlegenden Kulturwandel im Umgang mit Regulierung. „Es braucht wieder mehr Vertrauen in die Wirtschaft. Mangelndes Vertrauen führt zu immer neuen Regelungen und wachsender Bürokratie.“

Gelockertes Lieferkettengesetz: Menschenrechte geopfert?

Kritik an der Lockerung kommt indes von der Initiative Lieferkettengesetz, zu der etwa der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Amnesty International und der DGB gehören. Laut der Initiative werde der Menschenrechtsschutz geopfert und es werde in Kauf genommen, dass Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung wieder zum Geschäftsmodell werden.

Braun sieht das anders. „Für die Wirtschaft ist klar: Die Achtung von Menschenrechten und der Schutz vulnerabler Gruppen stehen außer Frage.“ Gesetzliche Regelungen müssten aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen – und die Verantwortung, dass gesetzliche Mindeststandards durchgesetzt werden, nicht nur der Wirtschaft übertragen. „Staaten müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, Grundlagen für faire und sichere Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten zu gewährleisten“, sagt Braun.

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