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Bei einer Digitalsteuer, wie es sie etwa in Frankreich gibt, werden Lizenzverkäufe von Software, digitalen Abonnements und Werbung auf Plattformen wie Google und Instagram versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Unternehmen ihren Hauptsitz haben, sondern einzig, dass sie innerhalb der EU einen Umsatz erwirtschaften.
Die vbw sieht die Einführung einer EU-Digitalsteuer kritisch und bezeichnet sie als „symbolische Maßnahme“. So würde sie die Steuerlast erhöhen und damit gerade den Standort Deutschland, der bereits für hohe Steuern bekannt ist, für Tech-Unternehmen zunehmend unattraktiv machen. Gleichzeitig wären EU-Unternehmen von der Steuer nicht ausgenommen. Diese würden eine solche Maßnahme schlechter verkraften als große US-Unternehmen wie beispielsweise Google und Meta. Brossardt warnt ferner vor möglichen Negativfolgen für EU-Unternehmen: „Ein Schutz von EU-Unternehmen im Falle einer solchen Abgabe gibt es zudem bisher noch nicht. Des Weiteren ist eine harte Abwehrreaktion seitens der USA zu befürchten: Ein Ausschluss von Ausschreibungen und umfassenden Betriebsausgabenabzugsverbote könnten drohen – und weiterer schwerer Schlag für EU-Unternehmen.“
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte eine Digitalsteuer laut vbw jedoch als Gegenmaßnahme in Betracht gezogen werden. Entscheidend sei hierfür, dass sie über rein symbolische Wirkung hinausgehe und tatsächlich Wirkung entfalte. Gleichzeitig dürften europäische Unternehmen in ihrer Innovationskraft nicht eingeschränkt werden und digitale Dienstleistungen aus den USA, für die es keine EU-Alternative gibt, weiterhin bezahlbar bleiben. Im Falle einer aus Sicht der vbw eher unwahrscheinlichen Einführung müsse es gezielte Entlastungen für heimische Unternehmen geben sowie flankierende Maßnahmen zur Förderung der digitalen Transformation. „Sonst schaden wir uns bloß selbst“, schließt Brossardt ab.